Verfahrensablauf
Einreichen der Beschwerde
- Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde bitte schriftlich oder telefonisch an die zuständige Behörde. Ihr Hinweis wird generell vertraulich behandelt.
- Machen Sie ausführliche Angaben zu den Beanstandungen, sie sollten konkret, sachlich und wahrheitsgemäß sein. Für dei Beschwerde steht Ihnen der Vordruck "Verbraucherbeschwerde" zur Verfügung.
- Geben Sie mit der Beschwerde nach Möglichkeit eine entsprechende Warenprobe ab (die zuständige Behörde nimmt darüber ein Protokoll auf). Um die erforderlichen Untersuchungen durchführen zu können, ist eine bestimmte Menge als Beschwerdeprobe notwendig. Ob die noch vorhandene Menge ausreicht, können Sie bei der zuständigen Behörde erfragen. Sofern es sich um kühlpflichtige Lebensmittel handelt, sollten; Sie diese möglichst kühl zur zuständigen Behörde transportieren . Weiterhin sind möglichst genaue Angaben zur Behandlung der Ware seit dem Erwerb erforderlich.
Kontrolle und Gutachten
Ein Lebensmittelkontrolleur führt eine amtliche Kontrolle im betreffenden Betrieb oder Geschäft durch. Dabei wird möglichst eine Verfolgsprobe aus derselben Charge entnommen. Notfalls erfolgt die Untersuchung auch ohne Verfolgsprobe. Anhand dieser Untersuchung erstellt die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen ein (lebensmittelrechtliches) Gutachten. Darüber beziehungsweise vom Ergebnis der Betriebskontrolle werden Sie als Beschwerdeführer in Kenntnis gesetzt.
Weitere Ermittlungen/Sanktionen
Die für den Hersteller/Verkäufer zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde leitet nach Erfordernis weitere Maßnahmen ein wie etwa
- weitere Nachproben,
- weitere Ermittlungen im Betrieb,
- die Einleitung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens bzw. eines Verwaltungsverfahrens,
- bei schweren Hygienemängeln kann unter Umständen sogar eine Betriebsschließung veranlasst werden (auch vorübergehend).
HINWEIS: Als Beschwerdeführer werden Sie darüber nicht informiert.
Schutz anderer Verbraucher
Drohen anderen Verbrauchern gesundheitliche Schäden durch die gemeldete Ursache, leitet die Lebensmittelüberwachungsbehörde umgehend geeignete Maßnahmen ein. Dazu zählen unter anderem
- ein Verkehrsverbot für das Erzeugnis,
- Rückrufaktion für die betroffenen Produkte oder Chargen,
- Information der Öffentlichkeit oder
- eine europaweite Warnmeldung.