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Der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
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Telefon: 03731 799-6961
Fax: 03731 799-6823
gesundheit[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die Meldung muss gemäß § 9 Abs. 3 und 4 IfSG unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis gegenüber dem für den Aufenthalt des Betroffenen zuständigen Gesundheitsamt erfolgen.
Das Gesundheitsamt übermittelt die Verdachtsmeldungen in pseudonymisierter Form unverzüglich der zuständigen Landesbehörde (Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, LUA) und der zuständigen Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Institut) (§ 11 Abs. 4 IfSG).
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Für die Meldung sollten das vom Paul-Ehrlich-Institut (Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) entwickelte Berichtsformblatt (Meldebogen) (Anlage 2) und der Ergänzungsbogen zur Meldung eines Verdachtes auf Impfkomplikation (Anlage 3) verwendet werden.
keine
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.