Verfahrenslotse

Verfahrenslotse

Allgemeine Informationen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung und ihren Familie müssen sich im Alltag immer größeren Herausforderungen stellen. Der Verfahrenslotse kann verschiedene Möglichkeiten an Eingliederungshilfeleistungen aufzeigen und durch das komplexe Sozialleistungssystem lotsen.

Zuständigkeiten

Abteilung Jugend und Familie

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6337
Fax: 03731 799-6495
jugend.familie[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Ansprechpartner


Telefon: 03731 799-6337
verfahrenslotsen[at]landkreis-mittelsachsen.de

Voraussetzungen

Wir helfen Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr, die wegen einer (drohenden) Behinderung eine Eingliederungshilfeleistung bekommen möchten oder schon bekommen, sowie deren Müttern und Vätern oder gesetzlichen Vertretern.

Verfahrensablauf

  • Wir informieren über Leistungen, Rechte und mögliche Hilfen und inwieweit Ansprüche bestehen.
  • Wir vermitteln an zuständige Stellen oder geeignete Ansprechpersonen.
  • Wir unterstützen bei der Antragstellung.
  • Wir helfen bei der Inanspruchnahme von Rechten im Zusammenhang mit Eingliederungshilfeleistungen.
  • Wir erklären Ihnen Entscheidungen bürgernah.

Das können wir nicht für Sie leisten:

  • Es findet keine Vertretung der Leistungsberechtigten statt. Die Verantwortung für das Vorgehen bei der Inanspruchnahme von Eingliederungshilfeleistungen verbleibt stets bei Ihnen als Leistungsberechtigten bzw. ihren gesetzlichen Vertretern.
  • Wir nehmen nicht selbstständig Akteneinsicht.
  • Es findet keine Bedarfsfeststellung oder Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung einer Leistung statt.

Termine können online gebucht werden.

Kosten

Das Angebot ist kostenfrei.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.