Verpflichtungserklärung für ausländische Gäste abgeben

Verpflichtungserklärung für ausländische Gäste abgeben

Allgemeine Informationen

Gäste aus bestimmten Ländern benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Visum, das sie beantragen müssen. Dafür ist es in den meisten Fällen notwendig, eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers vorzuweisen. Möchten Sie eine solche Erklärung abgeben, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung übernehmen Sie die Kosten für den Lebensunterhalt Ihres Gastes. Dazu zählen auch die Unkosten für eine Unterkunft sowie für die Versorgung im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit.
  • Kommt es zu einer zwangsweisen Heimreise Ihres Gastes, so sind Sie auch verpflichtet, die dabei entstehenden Kosten zu tragen. 

Diese Verpflichtung ist grundsätzlich unwiderruflich und gilt für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts Ihres Gastes. 

Hinweis zur zuständigen Stelle: Die Verpflichtungserklärung ist in der Regel bei der zuständigen Ausländerbehörde abzugeben. 

Zuständigkeiten

Bereich Ausländer- und Asylrecht

Besucheradresse:
Dr.-W.-Külz-Straße 16
09618 Brand-Erbisdorf

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Voraussetzungen

Eine Verpflichtungserklärung kann nur abgeben, wer hierfür finanziell im Stande ist. Dazu bedarf es im Regelfall eines regelmäßigen Einkommens, mit welchem der eigene Bedarf, etwaige Unterhaltspflichten gegenüber Familienangehörigen in und außerhalb des eigenen Haushalts und der Bedarf des eingeladenen Gastes gedeckt werden kann. In besonderen Ausnahmefällen kann bei Fehlen einer ausreichenden Bonität, die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung erfolgen.

Definitiv keine Verpflichtungserklärung kann abgeben werden, wer

  • geschäftsunfähig ist, oder
  • Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter oder dem Sozialamt bezieht, oder
  • Asylbewerber/in ist, oder
  • sich lediglich geduldet im Bundesgebiet aufhält, oder
  • aus sonstigen Gründen über keinen gesicherten Aufenthalt im Bundesgebiet verfügt.

Verfahrensablauf

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung können Sie online vornehmen. Dabei können Sie wählen, ob Sie die Abgabe verkürzen wollen, in dem Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis als Privatperson oder mit dem Elster-Zertifikat über das MeinUnternehmenskonto als Gewerbetreibender oder Unternehmer authentifizieren (ein Termin bei der Behörde wäre in dem Fall nicht mehr nötig) oder ob Sie den Onlineantrag ohne Authentifizierung vorbereiten und mit einem Termin in der Behörde den Vorgang abschließen wollen. Weiterhin werden die Gebühren gleich innerhalb des Onlineverfahrens elektronisch via Kreditkarte (Mastercard/VISA) oder giropay beglichen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie diese Zahlungsarten vorweisen können.

https://termin-abh.landkreis-mittelsachsen.de/

Formulare / Online-Dienste

Fristen

Verpflichtungserklärungen werden in der Regel sofort behandelt, wenn

  • es sich um touristische Aufenthalte handelt oder
  • ihre Einkommensbescheide sofort vorliegen. 

Die Bearbeitung dauert durchschnittlich eine Woche, wenn

  • es sich um geschäftliche Aufenthalte handelt oder
  • finanzielle Nachweise aus Ihrer selbstständigen Arbeit benötigt werden.

Kosten

29,00 Euro

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.