Allgemeine Informationen
Gäste aus bestimmten Ländern benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Visum, das sie beantragen müssen. Dafür ist es in den meisten Fällen notwendig, eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers vorzuweisen. Möchten Sie eine solche Erklärung abgeben, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
- Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung übernehmen Sie die Kosten für den Lebensunterhalt Ihres Gastes. Dazu zählen auch die Unkosten für eine Unterkunft sowie für die Versorgung im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit.
- Kommt es zu einer zwangsweisen Heimreise Ihres Gastes, so sind Sie auch verpflichtet, die dabei entstehenden Kosten zu tragen.
Diese Verpflichtung ist grundsätzlich unwiderruflich und gilt für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts Ihres Gastes.
Hinweis zur zuständigen Stelle: Die Verpflichtungserklärung ist in der Regel bei der zuständigen Ausländerbehörde abzugeben.