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Gäste aus bestimmten Ländern benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Visum, das sie beantragen müssen. Dafür ist es in den meisten Fällen notwendig, eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers vorzuweisen. Möchten Sie eine solche Erklärung abgeben, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Diese Verpflichtung ist grundsätzlich unwiderruflich und gilt für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts Ihres Gastes.
Hinweis zur zuständigen Stelle: Die Verpflichtungserklärung ist in der Regel bei der zuständigen Ausländerbehörde abzugeben.
Besucheradresse:
Dr.-W.-Külz-Straße 16
09618 Brand-Erbisdorf
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Fax: 03731 799-3691
auslaenderbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen.de
Sie müssen finanziell in der Lage sein sowohl für sich selbst, für alle in Ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen als auch für Ihren Gast zu sorgen. Dies bedeutet, dass Sie ein monatliches Nettoeinkommen über den aktuellen Pfändungsfreibetrag von gegenwärtig 1260,00 Euro erzielen müssen.
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich, da hier Ihre Unterschrift beglaubigt wird.
Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin unter nachfolgendem Link:
Verpflichtungserklärungen werden in der Regel sofort behandelt, wenn
Die Bearbeitung dauert durchschnittlich eine Woche, wenn
29,00 Euro
MEHR INFORMATIONEN
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.