Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Viele Menschen nutzen immer wieder im Sommer einheimische Seen, Natur- und Fließgewässern zur Abkühlung. Dem Gesundheitsamt sind diese Gewässer bekannt und werden als „wilde Badestellen“ geführt. Rechtlich gesehen besteht derzeit für das Gesundheitsamt keine Überwachungspflicht. Dennoch können diese Gewässer zur Gefahr für Badegäste werden. Aus diesem Grund werden einige Gewässer davon mindestens einmal jährlich durch das Gesundheitsamt beprobt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Proben um eine Momentaufnahme handelt. Badegewässer unterliegen ökologischen Schwankungen.
Nicht ohne Grund muss vor der Nutzung solcher Badestellen gewarnt werden. Wird beispielsweise die Sichttiefe von mindestens einem Meter nicht eingehalten, so könnte eine Ursache am zu hohen Algenwachstum liegen. Dies könnte die Folge von zu hohen Nährstoffeinträgen (Phosphor- und Stickstoffverbindungen) durch Niederschläge oder auch aus Kläranlagen sein. Hohe Nährstoffanteile können natürlich Massenentwicklungen von Algen begünstigen. Sollte bei der Massenentwicklung auch die Blaualge (Cyanobakterien) eine Rolle spielen, so könnte das unter Umständen für den Badegast gesundheitliche Folgen haben, denn die Blaualgen-Toxine können Haut- beziehungsweise Schleimhautreizungen hervorrufen. Mit der unzureichenden Sichttiefe und eines fehlenden Betreibers kann die Sicherheit der Badegäste nicht gewährleistet werden.
Besucheradresse:
Am Landratsamt 3
09648 Mittweida
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-6437
Fax: 03731 799-72103
gesundheit[at]landkreis-mittelsachsen.de
Die gesundheitserhaltende und -fördernde Funktion des Badens und Schwimmens und ein ungetrübtes Badevergnügen in der Freizeitgestaltung setzen ein sauberes und einwandfreies Wasser voraus. Daher empfiehlt das Gesundheitsamt, dass Badewillige im Landkreis Mittelsachsen auf die Freibäder ausweichen sollten. Das Badebeckenwasser in den Freibädern wird aus hygienischer Sicht täglich durch den Betreiber und mindestens dreimal in der Saison durch das Gesundheitsamt geprüft, hier kann man bedenkenlos das kühle Nass nutzen. Wer es dennoch nicht lassen kann, sich in einem „wilden Badewässer“ abzukühlen, sollte sich nach dem Baden, spätestens am Abend, gründlich abduschen.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Mittelsachsen überwacht im Landkreis Mittelsachsen rund 40 Beckenbäder und mehrere sogenannte „wilde“ Badestellen.
Die Untersuchungsergebnisse werden nur in der Badesaison in der Regel von April bis September nachfolgend bekanntgegeben.
Badegewässer | Kontrolle/ Probeentnahme | Ergebnis | Sichttiefe | |
Burkersdorfer b. Frauenstein Teich | 10.06.2024 | i.O. | 2,0 m | |
ehem. Freibad Oberbobritzsch | 18.06.2024 | i.O. | 1,7 m | |
Freiberger Mulde Döbeln | 24.06.2024 | i.O. | 0,5 m | |
Freiberger Mulde Klosterbuch/Leisnig | 24.06.2024 | i.O. | 0,8 m | |
Freiberger Mulde Fischendorft/Leisnig | 24.06.2024 | i.O. | 0,5 m | |
Großer Teich Freiberg | 26.06.2024 | i.O. | 1,5 m | |
Großhartmannsdorfer Teich | 10.06.2024 | i.O. | 2,0 m | |
Jahna/Ostrau | 26.06.2024 | i.O. | 0,2 m | |
Laasenteich Choren | 27.06.2024 | i.O. | 0,4 m | |
Mockritzer Teiche | 26.06.2024 | i.O. | 0,9 m | |
Naturbad Hirschbachtal | 13.06.2024 | i.O. | 1,0 m | |
Naturbad Niederwiesa | 17.06.2024 | i.O. | 0,6 m | |
Pochwerkteich Langenau | 18.06.2024 | i.O. | 1,0 m | |
Sandgrube Biesern | 13.06.2024 | i.O. | 1,0 m | |
Sonnenlandpark Lichtenau | 06.06.2024 | i.O. | 0,5 m | |
Stausee Baderitz | 27.06.2024 | i.O. | 0,8 m | |
Steinbruch Markersdorf | 06.04.2024 | i.O. | 1,0 m | |
Striegis/Grunau | 27.06.2024 | nicht i.O. | 0,2 m | Grenzwertüberschreitung |
Schwemmteich Sayda | 10.06.2024 | i.O. | 2,0 m | |
Talsperre Kriebstein | 02.08.2024 | nicht i.O. | 0,8 m | teilweise Blaualgen |
Torfgrube Mittweida | 10.06.2024 | i.O. | 0,6 m | |
Vorstau Mischütz | 26.06.2024 | i.O. | 0,7 m | |
Wasserskianlage Rossau | 10.06.2024 | i.O. | --- | |
Zschopau/Töpeln | 25.06.2024 | i.O. | 0,8 m | |
Zschopau/Waldheim | 25.06.2024 | i.O. | 0,8 m |
aktualisiert am 25. Juli 2024
Erläuterungen:
i. O. mikrobiologische Untersuchung in Ordnung, keine Grenzwerküberschreitung
Über die Wasserqualität der EU-Badegewässer kann man sich auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz unter www.gesunde.sachsen.de informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.