Wilden Müll melden

Wilden Müll melden

Allgemeine Informationen

Als „wilden Müll" bezeichnet man Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und nun in der freien Landschaft, in Wäldern oder an anderen öffentlich Orten abgelagert wurde. Hierbei kann es sich um Abfall jeder Art handeln, beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle und Autowracks.

Die illegale Entsorgung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.

Wissenswertes zum Thema Abfall, Wertstoffe und Abfallwirtschaft sowie die Adressen von Abfallzweckverbänden und vieles andere mehr gibt es auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz Umwelt und Landwirtschaft: 

Zuständigkeiten

Referat Recht, Abfall und Bodenschutz

Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-4050
Fax: 03731 799-4024
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de

zum zuständigen Bereich
Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechpartner:

Bereich Freiberg und Mittweida
Telefon: 03731 799-4149


Bereich Döbeln
Telefon: 03731 799-4052

Verfahrensablauf

Wenn Sie illegal entsorgten, „wilden" Müll finden, melden Sie sich bei der oben genannten Stelle (siehe „Zuständigkeiten"). Die weiteren Vorgänge werden dann von dort durchgeführt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Wichtig

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.