Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
Als „wilden Müll" bezeichnet man Abfall, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde und nun in der freien Landschaft, in Wäldern oder an anderen öffentlich Orten abgelagert wurde. Hierbei kann es sich um Abfall jeder Art handeln, beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle und Autowracks.
Die illegale Entsorgung von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld bestraft.
Wissenswertes zum Thema Abfall, Wertstoffe und Abfallwirtschaft sowie die Adressen von Abfallzweckverbänden und vieles andere mehr gibt es auf den Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz Umwelt und Landwirtschaft:
Besucheradresse:
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-4050
Fax: 03731 799-4024
umwelt.forst[at]landkreis-mittelsachsen.de
Bereich Freiberg und Mittweida
Telefon: 03731 799-4149
Bereich Döbeln
Telefon: 03731 799-4052
Wenn Sie illegal entsorgten, „wilden" Müll finden, melden Sie sich bei der oben genannten Stelle (siehe „Zuständigkeiten"). Die weiteren Vorgänge werden dann von dort durchgeführt.
keine
Es fallen keine Gebühren an.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.