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Entdecken Sie vielfältige Fördermöglichkeiten im Klimaschutz. Erfahren Sie, wie Sie finanzielle Unterstützung für nachhaltige Projekte und umweltfreundliche Initiativen erhalten können.
Die Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) des Freistaates Sachsen unterstützt seit dem 4. Juli 2023 Projekte zur Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Sie umfasst vier Module:
Energie- und Klimaforschung: 100 Prozent Förderung für Forschungsprojekte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Energieeffizienz und Treibhausgasreduktion: Unterstützung von Investitionen und Beratungen mit Fördersätzen von 50 bis 80 Prozent für Kommunen, Unternehmen und Vereine.
Klimaanpassung: Investitionen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit Fördersätzen von 75 bis 80 Prozent für Kommunen, KMU, Verbände, Vereine und Privatpersonen.
Zukunftsfähige Energieversorgung: Geplante Förderung für intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher.
Die Richtlinie wird durch EU-Strukturfonds und sächsische Landesmittel finanziert, und die Anträge können über das SAB-Förderportal eingereicht werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung. Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse können Förderanträge das ganze Jahr über einreichen. Gefördert werden Investitionen in zeit- oder präsenzabhängig geregelte sowie adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung. Die Förderquote beträgt bis zu 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen). Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.
Weitere Details gibt es unter smarte-regionen-sachsen.de.
Das KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (Nr. 432) unterstützt Kommunen bei der Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen im Quartier. Gefördert werden die Erstellung integrierter Quartierskonzepte sowie ein begleitendes Sanierungsmanagement. Der Zuschuss beträgt 75 % bis 90 % der förderfähigen Sach- und Personalausgaben und kann mit weiteren Fördermitteln kombiniert werden. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW.
Umweltprobleme machen nicht an Grenzen halt und erfordern grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die Europäische Umweltschutzinitiative (EURENI), gefördert vom BMUV, stellt seit 2022 jährlich bis zu 2,6 Millionen Euro für Projekte im Umweltschutz bereit. Förderberechtigt sind Organisationen aus EU- oder EFTA-Staaten. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bundesgesellschaft Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in Deutschland und fördert Maßnahmen zur Erreichung nationaler Klimaziele. Seit ihrer Gründung wurden über 27 300 Projekte mit mehr als zwei Milliarden Euro unterstützt. Die NKI richtet sich an Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und weitere Akteure. Informationen und Antragsunterlagen stehen im Internetauftritt der ZUG gGmbH zur Verfügung.
Das BMUV unterstützt soziale Einrichtungen bei der Anpassung an die Klimakrise durch die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo). Diese Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026 und fördert Konzepte und Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie die Unterstützung durch Klimaanpassungsmanager. Weitere Informationen gibt es im Internetauftritt der ZUG gGmbH.
Der Wildnisfonds unterstützt die Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, indem er die Sicherung von Wildnisflächen fördert, um mindestens zwei Prozent der Landesflächen natürlichen Prozessen zu überlassen. Gefördert werden Projekte zur Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten, die mindestens 500 Hektar groß sind. Der Fonds richtet sich an Besitzer*innen von Wald-, Moor- und Auenflächen sowie Stiftungen und Naturschutzorganisationen. Eine Förderung ist bis zum 31. Dezember 2030 möglich. Weitere Informationen gibt es im Internet unter ZUG gGmbH.
Ziel: Unterstützung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung durch professionelle Energieberatung.
Fördergegenstand: Energieberatungen für Neubau- und Sanierungskonzepte, Energieaudits und Contracting-Orientierungsberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen, Unternehmen, Freiberuflichen und gemeinnützigen Organisationen.
Förderbereiche:
Modul 1: Energieaudit nach DIN EN 16247 (Förderung 50 %, max. 600–3.000 €)
Modul 2: Energieberatung nach DIN V 18599 (50 %, max. 4.000 €)
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung (50 %, max. 3.500–5.000 €)
Förderart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss, Antrag vor Vorhabenbeginn über das BAFA-Portal.
Förderberechtigte: Kommunen, kommunale Zweckverbände, KMU, Freiberufliche, gemeinnützige Organisationen, soziale, kulturelle und religiöse Einrichtungen.
Frist: 31.12.2026
Ansprechpartner: BAFA – Referat Energieberatung, www.bafa.de, Tel.: 06196 908-1880
Das Interreg Europe 2021-2027-Programm unterstützt interregionale Kooperationsprojekte zur Verbesserung der Regionalentwicklung durch den Austausch bewährter Verfahren und Erfahrungen. Gefördert werden innovative Projekte in Bereichen wie Energie, Umwelt, Mobilität, Tourismus und Wirtschaft.
Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden und müssen Partner aus mindestens vier europäischen Regionen einbeziehen. Förderfähig sind bis zu 80 Prozent der Kosten für öffentliche Einrichtungen. Die Anträge sind online in Englisch zu stellen.
Weitere Details gibt es unter smarte-regionen-sachsen.de im Internet.
Das INTERREG Polen – Sachsen 2021-2027-Programm fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen sächsischen und polnischen Partnern in den Bereichen Klimaanpassung, Bildung, Kultur, Tourismus und Kooperationen. Gefördert werden Projekte zur Anpassung an den Klimawandel, Verbesserung der Bildungsinfrastruktur, Stärkung der kulturellen und touristischen Entwicklung sowie bessere Zusammenarbeit. Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent der Kosten. Anträge können innerhalb spezifischer Calls eingereicht werden.
Weitere Informationen stehen im Internet unter smarte-regionen-sachsen.de zur Verfügung.
Das Interreg Sachsen – Tschechien 2021–2027-Programm fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in den Bereichen Innovation, Klimawandel, Bildung, Kultur und Zusammenarbeit.
Gefördert werden Projekte, die innovative Ansätze in den Prioritäten Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Klimawandel und Nachhaltigkeit, Bildung, Kultur und Tourismus sowie Zusammenarbeit und Vertrauensbildung umfassen. Anträge können laufend eingereicht werden, wobei Stichtage für die Begleitausschusssitzungen beachtet werden müssen. Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten können erstattet werden.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter smarte-regionen-sachsen.de.
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