Fördermöglichkeiten zum Klimaschutz

Freistaat Sachsen

Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)

Die Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) des Freistaates Sachsen unterstützt seit dem 4. Juli 2023 Projekte zur Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Sie umfasst vier Module:

  1. Energie- und Klimaforschung: 100 Prozent Förderung für Forschungsprojekte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

  2. Energieeffizienz und Treibhausgasreduktion: Unterstützung von Investitionen und Beratungen mit Fördersätzen von 50 bis 80 Prozent für Kommunen, Unternehmen und Vereine.

  3. Klimaanpassung: Investitionen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit Fördersätzen von 75 bis 80 Prozent für Kommunen, KMU, Verbände, Vereine und Privatpersonen.

  4. Zukunftsfähige Energieversorgung: Geplante Förderung für intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher.

Die Richtlinie wird durch EU-Strukturfonds und sächsische Landesmittel finanziert, und die Anträge können über das SAB-Förderportal eingereicht werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Kommunalrichtlinie: Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung

Die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung. Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse können Förderanträge das ganze Jahr über einreichen. Gefördert werden Investitionen in zeit- oder präsenzabhängig geregelte sowie adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung. Die Förderquote beträgt bis zu 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen). Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.
Weitere Details gibt es unter smarte-regionen-sachsen.de.

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (FRL Städtebauliche Erneuerung – FRL StBauE)

Im Rahmen des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten (WEP)“ unterstützt der Freistaat Sachsen mit Mitteln von Bund und Land städtebauliche Maßnahmen zur Entwicklung resilienter, lebenswerter Quartiere in wachsenden wie schrumpfenden Kommunen. Der nächste Programmaufruf zur Städtebauförderung ist für Juni 2025 angekündigt, mit voraussichtlichem Antragsschluss zum 30. November 2025.

Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Innenentwicklung, zur Verbesserung des Wohnumfeldes, zur Revitalisierung von Brachflächen sowie zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels – beispielsweise durch grüne und blaue Infrastruktur. Voraussetzung sind integrierte städtebauliche Konzepte und eine aktive Bürgerbeteiligung. Zunwendungsempfänger sind sächsische Städte und Gemeinden mit mindestens 2.000 Einwohnern. Förderfähig sind auch Kooperationsprojekte mehrerer Kommunen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen eines einstufigen Antragsverfahrens. Fördersatzt: 66 % der förderfähigen Ausgaben werden durch Bund und Land getragen (jeweils ein Drittel), der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10 %. In bestimmten Fällen – etwa bei Weiterleitung an Dritte – können auch private Maßnahmeträger oder Religionsgemeinschaften einen Teil des Eigenanteils übernehmen. Weitere Informationen sind unter smarte-regionen-sachsen.de abrufbar.

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (FRL Städtebauliche Erneuerung – FRL StBauE)

Der Förderaufruf „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)“ des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung startet voraussichtlich im Juni 2025. Ziel ist eine sozialgerechte und nachhaltige Quartiersentwicklung, die die Daseinsvorsorge verbessert, die Nutzungsvielfalt erhöht und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. Gefördert werden integrierte städtebauliche Maßnahmen – etwa zur Aufwertung des öffentlichen Raums, zur Barrierefreiheit, zur Digitalisierung oder zur Klimaanpassung durch grüne und blaue Infrastruktur.

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in einem einstufigen Verfahren. Bund und Land übernehmen gemeinsam 66 % der förderfähigen Ausgaben (jeweils ein Drittel), der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 10 %. Die Antragsfrist endet voraussichtlich am 30. November 2025. Weitere Informationen: smarte-regionen-sachsen.de.

Bund

Europäische Umweltschutzinitiative (EURENI)

Umweltprobleme machen nicht an Grenzen halt und erfordern grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die Europäische Umweltschutzinitiative (EURENI), gefördert vom BMUV, stellt seit 2022 jährlich bis zu 2,6 Millionen Euro für Projekte im Umweltschutz bereit. Förderberechtigt sind Organisationen aus EU- oder EFTA-Staaten. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bundesgesellschaft Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in Deutschland und fördert Maßnahmen zur Erreichung nationaler Klimaziele. Seit ihrer Gründung wurden über 27 300 Projekte mit mehr als zwei Milliarden Euro unterstützt. Die NKI richtet sich an Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und weitere Akteure. Informationen und Antragsunterlagen stehen im Internetauftritt der ZUG gGmbH zur Verfügung.

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Das BMUV unterstützt soziale Einrichtungen bei der Anpassung an die Klimakrise durch die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo). Diese Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026 und fördert Konzepte und Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie die Unterstützung durch Klimaanpassungsmanager. Weitere Informationen gibt es im Internetauftritt der ZUG gGmbH.

Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland

Der Wildnisfonds unterstützt die Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, indem er die Sicherung von Wildnisflächen fördert, um mindestens zwei Prozent der Landesflächen natürlichen Prozessen zu überlassen. Gefördert werden Projekte zur Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten, die mindestens 500 Hektar groß sind. Der Fonds richtet sich an Besitzer*innen von Wald-, Moor- und Auenflächen sowie Stiftungen und Naturschutzorganisationen. Eine Förderung ist bis zum 31. Dezember 2030 möglich. Weitere Informationen gibt es im Internet unter ZUG gGmbH.

Kommunalrichtlinie: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Der Förderaufruf für strategische Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt die Erstellung kommunaler Wärmepläne. Gefördert werden Ausgaben für externe Dienstleister, die bei der Erstellung und Durchführung der Wärmeplanung helfen, sowie für begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden, wobei der Förderzeitraum bis 31. Dezember 2027 reicht. Die Fördersätze betragen bis Ende 2023 bis zu 90 Prozent (100 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten) und ab 2024 bis zu 60 Prozent (80 Prozent für die genannten Gruppen). Weitere Details sind hier zu finden: smarte-regionen-sachsen.de.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Der Förderaufruf „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ unterstützt deutschlandweit die Transformation bestehender sowie den Neubau neuer Wärmenetzsysteme, die zu mindestens 75 Prozent durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden. Kommunen können beispielsweise Zuschüsse für neue Nahwärmenetze in Neubaugebieten oder für die Umrüstung bestehender Fernwärmenetze auf erneuerbare Energien erhalten.

Gefördert werden vier aufeinander aufbauende Module:

  • Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien für die vollständige Versorgung mit erneuerbaren Energien und Abwärme bis 2045 (Fördersatz: bis zu 50 %).

  • Modul 2: Systemische Förderung von Neubauprojekten und die vollständige Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze (Fördersatz: bis zu 40 %).

  • Modul 3: Einzelmaßnahmen wie Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen (Fördersatz: bis zu 40 %).

  • Modul 4: Betriebskostenförderung für erneuerbare Wärmeerzeugung.

Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Unternehmen und Zweckverbände, eingetragene Vereine und Genossenschaften sowie Unternehmen gemäß § 14 BGB. Das Antragsverfahren ist einstufig, eine Frist ist nicht angegeben. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Weitere Informationen sind unter smarte-regionen-sachsen.de zu finden.

Europäische Union

Interreg Europe 2021–2027

Das Interreg Europe 2021-2027-Programm unterstützt interregionale Kooperationsprojekte zur Verbesserung der Regionalentwicklung durch den Austausch bewährter Verfahren und Erfahrungen. Gefördert werden innovative Projekte in Bereichen wie Energie, Umwelt, Mobilität, Tourismus und Wirtschaft.

Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden und müssen Partner aus mindestens vier europäischen Regionen einbeziehen. Förderfähig sind bis zu 80 Prozent der Kosten für öffentliche Einrichtungen. Die Anträge sind online in Englisch zu stellen. Weitere Details gibt es unter smarte-regionen-sachsen.de im Internet.

Interreg Polen – Sachsen

Das INTERREG Polen – Sachsen 2021-2027-Programm fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen sächsischen und polnischen Partnern in den Bereichen Klimaanpassung, Bildung, Kultur, Tourismus und Kooperationen. Gefördert werden Projekte zur Anpassung an den Klimawandel, Verbesserung der Bildungsinfrastruktur, Stärkung der kulturellen und touristischen Entwicklung sowie bessere Zusammenarbeit. Die Förderquote beträgt bis zu 80 Prozent der Kosten. Anträge können innerhalb spezifischer Calls eingereicht werden. Weitere Informationen stehen im Internet unter smarte-regionen-sachsen.de zur Verfügung.

Interreg Sachsen – Tschechien

Das Interreg Sachsen – Tschechien 2021–2027-Programm fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in den Bereichen Innovation, Klimawandel, Bildung, Kultur und Zusammenarbeit.

Gefördert werden Projekte, die innovative Ansätze in den Prioritäten Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Klimawandel und Nachhaltigkeit, Bildung, Kultur und Tourismus sowie Zusammenarbeit und Vertrauensbildung umfassen. Anträge können laufend eingereicht werden, wobei Stichtage für die Begleitausschusssitzungen beachtet werden müssen. Bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten können erstattet werden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter smarte-regionen-sachsen.de.