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Der Landkreis Mittelsachsen unterstützt aktiv seine Kommunen bei einer nachhaltigen Wärmeplanung. Hier finden Sie Infos zu Zielen, Maßnahmen und Fortschritten der Wärmewende.
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategischer Prozess, bei dem Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung nachhaltig und zukunftsorientiert gestalten. Ziel ist es, den Wärmebedarf effizient zu decken, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren und damit einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO₂-Emissionen und zur Energiewende auf lokaler Ebene zu leisten.
Gemäß § 3 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist die Kommunale Wärmeplanung ein zentrales Instrument zur Entwicklung einer klimafreundlichen kommunalen Infrastruktur. Sie unterstützt Kommunen dabei, lokale Gegebenheiten zu analysieren, regionale Potenziale zu nutzen und individuelle Lösungswege zu entwickeln.
Die KWP umfasst mehrere zentrale Elemente:
1. Wärmebedarfserhebung: Analyse der aktuellen und zukünftigen Wärmebedarfe in der Kommune.
2. Potenzialanalyse erneuerbarer Energien: Ermittlung der Nutzungsmöglichkeiten für Solarthermie, Geothermie, Biomasse, Wärmepumpen oder Abwärmequellen.
3. Infrastrukturplanung: Entwicklung von Konzepten für Wärmeverteilnetze und Technologien zur Einbindung erneuerbarer Energien.
4. Umsetzungsstrategien: Festlegung konkreter Maßnahmen zur Realisierung der Planung, idealerweise in Verbindung mit bestehenden Energie- und Klimaschutzstrategien.
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist gemäß § 3 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ein zentrales Instrument zur Gestaltung einer zukunftsfähigen kommunalen Infrastruktur. Sie stellt einen entscheidenden Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und zur Umsetzung der Energiewende auf lokaler Ebene dar.
Im Rahmen der KWP analysieren Kommunen ihren Wärmebedarf, identifizieren energetische Einsparpotenziale sowie Potenziale für erneuerbare Energien und entwickeln langfristige Strategien für eine nachhaltige, kostengünstige und CO₂-arme Wärmeversorgung.
Insbesondere im ländlich geprägten Raum Mittelsachsens eröffnet die Wärmeplanung die Chance, regionale Besonderheiten gezielt zu berücksichtigen und individuelle Lösungswege zu entwickeln. Als Landkreis möchten wir Sie dabei unterstützen, diesen Prozess erfolgreich zu gestalten und lokale Ressourcen optimal zu nutzen.
Die kommunale Wärmeplanung spielt eine zentrale Rolle in der Energiewende und der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie dient dazu, den Umstieg auf erneuerbare Energien und effiziente Wärmenutzung systematisch zu planen und umzusetzen. In Sachsen gibt es derzeit kein eigenes Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung, weshalb sich die rechtliche Grundlage primär aus bundesgesetzlichen Vorgaben ergibt.
1. Bundesgesetzliche Regelungen
1.1. Wärmeplanungsgesetz (WPG, 2024)
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) wurde im Januar 2024 verabschiedet und bildet die wichtigste rechtliche Grundlage für die kommunale Wärmeplanung in Deutschland. Es verpflichtet alle Bundesländer, die Kommunen zur Erstellung eines Wärmeplans anzuhalten.
1.2. Gebäudeenergiegesetz (GEG, 2023)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Vorschriften zur Wärmeversorgung von Gebäuden und steht in engem Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung.
1.3. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die Grundsätze für Energieversorgungsnetze und hat auch Relevanz für die Fernwärmeplanung.
2. Landesrechtliche Regelungen in Sachsen
Sachsen hat bisher kein eigenes Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung erlassen. Die Umsetzung der Wärmeplanung erfolgt daher auf Basis der bundesgesetzlichen Vorgaben.
Allerdings gibt es verschiedene Förderprogramme und Leitlinien, die Kommunen in Sachsen bei der Wärmeplanung unterstützen, darunter:
Die kommunale Wärmeplanung spielt eine zentrale Rolle in der Energiewende und der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie dient dazu, den Umstieg auf erneuerbare Energien und effiziente Wärmenutzung systematisch zu planen und umzusetzen. In Sachsen gibt es derzeit kein eigenes Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung, weshalb sich die rechtliche Grundlage primär aus bundesgesetzlichen Vorgaben ergibt.
1. Bundesgesetzliche Regelungen
1.1. Wärmeplanungsgesetz (WPG, 2024)
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) wurde im Januar 2024 verabschiedet und bildet die wichtigste rechtliche Grundlage für die kommunale Wärmeplanung in Deutschland. Es verpflichtet alle Bundesländer, die Kommunen zur Erstellung eines Wärmeplans anzuhalten.
1.2. Gebäudeenergiegesetz (GEG, 2023)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Vorschriften zur Wärmeversorgung von Gebäuden und steht in engem Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung.
1.3. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die Grundsätze für Energieversorgungsnetze und hat auch Relevanz für die Fernwärmeplanung.
2. Landesrechtliche Regelungen in Sachsen
Sachsen hat bisher kein eigenes Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung erlassen. Die Umsetzung der Wärmeplanung erfolgt daher auf Basis der bundesgesetzlichen Vorgaben.
Allerdings gibt es verschiedene Förderprogramme und Leitlinien, die Kommunen in Sachsen bei der Wärmeplanung unterstützen, darunter:
3. Bedeutung für Kommunen in Sachsen
Die kommunale Wärmeplanung ist für sächsische Kommunen ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaziele des Bundes und des Landes. Sie ermöglicht eine vorausschauende Planung und bietet eine Grundlage für Investitionen in nachhaltige Wärmeinfrastrukturen.
4. Fazit
Obwohl Sachsen kein eigenes Wärmeplanungsgesetz hat, gelten die bundesweiten Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Kommunen sind verpflichtet, bis 2026 bzw. 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen. Die Umsetzung wird durch verschiedene Förderprogramme und regionale Initiativen unterstützt. Damit spielt die kommunale Wärmeplanung eine zentrale Rolle in der Transformation der Energieversorgung in Sachsen
Fördermöglichkeiten für Kommunen in Sachsen zur kommunalen Wärmeplanung |
Förderrichtlinie Energie und Klima - Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung |
Institution/Projektträger: SAB Förderquote: Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses |
Förderrichtlinie Energie und Klima - Modul 2, 4 und 5 |
Institution: SAB Förderquote: Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses |
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) |
Institution/Projektträger: Agentur für kommunalen Klimaschutz und Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH Schwerpunkte: Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister . Diese erarbeiten auf Basis fundierter Analysen verschiedene Szenarien für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung. Die daraus resultierenden Strategien umfassen konkrete Maßnahmenkataloge, Prioritäten sowie einen Umsetzungszeitplan. Förderquote: Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderquote bis 31.12.2023:
Förderquote ab 01.01.2024:
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Die maximal förderfähigen Ausgaben betragen 20.000 €, wobei die Mindestzuwendung 5.000 € nicht unterschreiten darf. Finanzwache Kommunen sind im Förderzeitraum von der Eigenbeteiligung befreit. Antragsverfahren: Onlineformular über Easy-Online |
21.05.2025, 10:00 - 13:00 Uhr: SAENA - Akteursbeteiligung in der kommunalen Wärmeplanung - Online-Workshop zur Beteiligung der Öffentlichkeit, weitere Informationen
02.10.2025, 09:30 - 16:00 Uhr: SAENA - Fachtagung zur kommunalen Wärmeplanung, Konferenzzentrum SAB - Pirnaische Straße 9 in 01069 Dresden, weitere Informationen