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Der Landkreis Mittelsachsen unterstützt aktiv seine Kommunen bei einer nachhaltigen Wärmeplanung. Hier finden Sie Infos zu Zielen, Maßnahmen und Fortschritten der Wärmewende.
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategischer Prozess, bei dem Städte und Gemeinden ihre Wärmeversorgung nachhaltig und zukunftsorientiert gestalten. Ziel ist es, den Wärmebedarf effizient zu decken, den Einsatz fossiler Brennstoffe zu reduzieren und damit einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO₂-Emissionen und zur Energiewende auf lokaler Ebene zu leisten.
Gemäß § 3 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ist die Kommunale Wärmeplanung ein zentrales Instrument zur Entwicklung einer klimafreundlichen kommunalen Infrastruktur. Sie unterstützt Kommunen dabei, lokale Gegebenheiten zu analysieren, regionale Potenziale zu nutzen und individuelle Lösungswege zu entwickeln.
Die KWP umfasst mehrere zentrale Elemente:
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist gemäß § 3 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) ein zentrales Instrument zur Gestaltung einer zukunftsfähigen kommunalen Infrastruktur. Sie stellt einen entscheidenden Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und zur Umsetzung der Energiewende auf lokaler Ebene dar.
Im Rahmen der KWP analysieren Kommunen ihren Wärmebedarf, identifizieren energetische Einsparpotenziale sowie Potenziale für erneuerbare Energien und entwickeln langfristige Strategien für eine nachhaltige, kostengünstige und CO₂-arme Wärmeversorgung.
Insbesondere im ländlich geprägten Raum Mittelsachsens eröffnet die Wärmeplanung die Chance, regionale Besonderheiten gezielt zu berücksichtigen und individuelle Lösungswege zu entwickeln. Als Landkreis möchten wir Sie dabei unterstützen, diesen Prozess erfolgreich zu gestalten und lokale Ressourcen optimal zu nutzen.
Die kommunale Wärmeplanung spielt eine zentrale Rolle in der Energiewende und der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie dient dazu, den Umstieg auf erneuerbare Energien und effiziente Wärmenutzung systematisch zu planen und umzusetzen. In Sachsen gibt es derzeit kein eigenes Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung, weshalb sich die rechtliche Grundlage primär aus bundesgesetzlichen Vorgaben ergibt.
1. Bundesgesetzliche Regelungen
1.1. Wärmeplanungsgesetz (WPG, 2024)
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) wurde im Januar 2024 verabschiedet und bildet die wichtigste rechtliche Grundlage für die kommunale Wärmeplanung in Deutschland. Es verpflichtet alle Bundesländer, die Kommunen zur Erstellung eines Wärmeplans anzuhalten.
1.2. Gebäudeenergiegesetz (GEG, 2023)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält Vorschriften zur Wärmeversorgung von Gebäuden und steht in engem Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung.
1.3. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die Grundsätze für Energieversorgungsnetze und hat auch Relevanz für die Fernwärmeplanung.
2. Landesrechtliche Regelungen in Sachsen
Sachsen hat bisher kein eigenes Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung erlassen. Die Umsetzung der Wärmeplanung erfolgt daher auf Basis der bundesgesetzlichen Vorgaben.
Allerdings gibt es verschiedene Förderprogramme und Leitlinien, die Kommunen in Sachsen bei der Wärmeplanung unterstützen, darunter:
3. Bedeutung für Kommunen in Sachsen
Die kommunale Wärmeplanung ist für sächsische Kommunen ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaziele des Bundes und des Landes. Sie ermöglicht eine vorausschauende Planung und bietet eine Grundlage für Investitionen in nachhaltige Wärmeinfrastrukturen.
4. Fazit
Obwohl Sachsen kein eigenes Wärmeplanungsgesetz hat, gelten die bundesweiten Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Kommunen sind verpflichtet, bis 2026 beziehungsweise 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen. Die Umsetzung wird durch verschiedene Förderprogramme und regionale Initiativen unterstützt. Damit spielt die kommunale Wärmeplanung eine zentrale Rolle in der Transformation der Energieversorgung in Sachsen
Fördermöglichkeiten für Kommunen in Sachsen zur kommunalen Wärmeplanung
Gemeinden in Sachsen können von verschiedenen Förderprogrammen profitieren, die ihre Wärmeplanung und Klimaschutzprojekte unterstützen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der relevanten Programme mit direkten Links zu weiteren Informationen.
Institution/Projektträger: SAB
Schwerpunkte: Dieses Modul fördert praxisnahe Forschungsprojekte zur Energie- und Klimawende. Kommunen können Mittel beantragen, um innovative Konzepte für die Wärmeplanung und CO₂-Reduktion zu entwickeln und zu testen.
Förderquote: Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses
Ausgaben für projektspezifische Ausrüstung, Miete/Leasing von Ausstattung, Fremdleistungen, Personalausgaben für Personal, soweit diese am Projekt beschäftigt werden, Anmeldung von Schutzrechten, Erwerb von Schutzrechten von Dritten, projektbezogene Betriebsausgaben
Antragsverfahren: Onlineformular der SAB
weitere Informationen (www.revosax.sachsen.de)
Institution: SAB
Schwerpunkte: Diese Module unterstützen gezielt Projekte zur Umsetzung nachhaltiger Energie- und Klimamaßnahmen. Kommunen können Fördermittel für konkrete Projekte im Bereich der Wärmeplanung und erneuerbaren Energien beantragen.
Förderquote: Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses
Ausgaben für projektspezifische Ausrüstung, Miete/Leasing von Ausstattung, Fremdleistungen, Personalausgaben für Personal, soweit diese am Projekt beschäftigt werden, Anmeldung von Schutzrechten, Erwerb von Schutzrechten von Dritten, projektbezogene Betriebsausgaben
Antragsverfahren: Förderportal SAB
weitere Informationen (www.revosax.sachsen.de)
Institution/Projektträger: Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH
Schwerpunkte: Gefördert werden Maßnahmen zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung. Dazu zählen unter anderem:
Treibhausgas-Bilanzierung (Erst- und Fortschreibungsbilanzen nach BISKO-Standard)
Einstiegsberatung zum kommunalen Energiemanagement
Einführung von Klimaneutralitätsmanagement (Kom.EMS zero)
Förderung von Netzwerken zur Kommunalen Wärmeplanung
Unterstützung bei der Implementierung von Softwarelösungen zur Verwaltung und Analyse von Wärmeplanungsdaten
Förderquote: Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Förderbare Maßnahmen: Vorbereitungs-, Analyse- und Beratungsleistungen im Bereich kommunale Wärmeplanung
Höchstbetrag der Förderung: abhängig vom spezifischen Maßnahmenpaket (individuelle Beratung über SAENA empfohlen)
Antragsverfahren: Direkt über die SAENA. Kommunen wenden sich zur Antragstellung und Beratung an die Servicestelle Kommunale Wärmeplanung.
Ansprechpartner:
Antje Fritzsche – Projektleiterin, antje.fritzsche@saena.de, Tel.: 0351 4910-3173
Moritz Scheffel – Kommunale Wärmeplanung, moritz.scheffel@saena.de, Tel.: 0351 4910-3188
Weitere Informationen: https://www.saena.de/kommunale-waermeplanung-10615.html
05. - 26. April 2026 | Sächsische Energietage, weitere Informationen
24. Juni 2026, 17:00 - 18:00 Uhr | SAENA - Wärmedämmmaßnahmen an Wohngebäuden - Vor- und Nachteile und was wird gefördert - online weitere Informationen
08./09. September 2026 | DBFZ-Jahrestagung 2026 „Biomasse 2045 - Kreisläufe gestalten, für eine klimaneutrale Zukunft“, Deutsches Biomasseforschungszentrum in Leipzig weitere Informationen
28. Oktober 2026, 09:00 - 16:00 Uhr | 22. Sächsische Biogastagung - Landwirtschafts- und Umweltzentrum (LUZ) Waldheimer Straße 219, 01683 Nossen, weitere Informationen
2026
21. Mai 2026 | Erfahrungsaustausch zur Kommunalen Wärmeplanung in Sachsen
2025
27. Oktober 2025 | Erfahrungsaustausch zur Kommunalen Wärmeplanung in Sachsen
23. Oktober 2025 | Sächsischer Wärmepumpentag 2025 in Bobritzsch-Hilbersdorf
23. Oktober 2025 | 21. Sächsische Biogastagung in Nossen
14. Oktober 2025 | Kommunale Wärmeplanung: Herausforderung und Chance zugleich
2024
14. September 2024 | Sächsische Kommunen aufgepasst: SAENA startet Ausschreibung für innovative Wärmeplanung
10. April 2024 | SAENA – Webinar zum Start in die Kommunale Wärmeplanung
2023
30. November 2023 | Start in die Kommunale Wärmeplanung
10. August 2023 | Gemeinsam für den Klimaschutz: 2. Energ(i)eTisch des Landrates lädt zum Beteiligungs-Workshop ein
Landratsamt Mittelsachsen
Geschäftsbereich Bauen, Verkehr und Umwelt
Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Ansprechpartnerin:
Kerstin Kunze
Tel.: 03731 799-1402
E-Mail: regionalmanagement[at]landkreis-mittelsachsen.de
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