Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG) für die Gemarkung Niederwiesa, Gemeinde Niederwiesa

02.02.2018

Betroffene Flurstücke

Gemeinde Niederwiesa

Gemarkung Niederwiesa (3533):  81e, 81f, 85a, 85c, 86/2, 86a, 89a, 124a, 124b, 124, 152, 152/8, 152b, 152c, 152i, 152k, 155/1, 155/2, 155a, 155c, 155e, 155g, 155h, 155i, 155k, 155l, 155m, 174/5, 174e, 176/3, 176/7, 176/9, 177/1, 178/5, 178b, 178c, 179/1, 180, 181/7, 189/1, 189/2, 189a, 190/2, 190a, 414/29, 414/30

Art der Änderung

  1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
  2. Veränderung von Gebäudedaten

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 5. Februar 2018 bis zum 4. März 2018 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit

  • Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
  • Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mi. nach Vereinbarung
  • Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Fr. 09:00 – 12:00 Uhr                                                                                                             

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Döbeln, den 30. Januar 2018

gez. Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen  (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482).