Betroffene Flurstücke Gemeinde Großhartmannsdorf Gemarkung Großhartmannsdorf (2014): 6/5, 6/6, 6/7, 8/1, 11/1, 11/2, 13/3, 18, 101/2, 102, 104, 106/3, 106/6, 106/8, 106/9, 107/2, 107/5, 107/6, 107/8, 109/1, 109/3, 110, 110/d, 113/a, 169/c, 169/d, 171/1, 171/8, 173/a, 378, 384, 384/1, 385, 852, 933/3, 933/4, 936/2, 946/1, 986/c, 986/m, 986/n, 986/o, 986/p, 986/q, 986/r, 986/s, 986/t, 986/u, 986/v, 986/2, 986/10, 986/12, 986/29, 986/34, 986/35, 986/36
Art der Änderung- Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
- Veränderung von Gebäudedaten
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem
27. Juli 2017 bis zum 26. August 2017 in der Geschäftsstelle des Referates Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation, Straße des Friedens 9a, Gebäude 2, 04720 Döbeln in der Zeit
- Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
- Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
- Mi. nach Vereinbarung
- Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
- Fr. 09:00 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Döbeln, den 24. Juli 2017 gez. Weißenberg
Referatsleiterin ¹Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482).