Vollzug der Bienenseuchenverordnung in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738), geändert durch Art. 10 der VO vom 20.12.2005 (BGBl. I S. 3499)

31.07.2017

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen gibt bekannt, dass der am 20.07.2016 wegen Amerikanischer Faulbrut in Kleinwaltersdorf gebildete Sperrbezirk  mit folgenden Stadtteilen der Großen Kreisstadt Freiberg: Kleinwaltersdorf, Stadtgebiet Freiberg westlich der B 101, das Münzbachtal der Stadt Freiberg sowie der  Gemeindeteil Kleinschirma der Gemeinde Oberschöna mit sofortiger  Wirkung aufgehoben wird. Nach erfolgter Sanierung sowie Reinigung und Desinfektion der betroffenen Bienenstände ergaben abschließende Untersuchungen keine Hinweise auf das Vorhandensein des Erregers der Amerikanischen Faulbrut im genannten Sperrbezirk. Mittweida, 28. Juli 2017 gez. Dr. Anke Kunze
Stellvertretende Amtstierärztin