1. Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung eines Stipendiums für Medizinstudierende

04.08.2023

Die Richtlinie über die Gewährung eines Stipendiums für Medizinstudierende wird wie folgt geän-

dert:

 

1. In § 1 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie wird das Wort „drei“ durch das Wort „fünf“ ersetzt und der folgende Satz 2 angefügt:

Es können jährlich bis zu zehn Studierende der Humanmedizin ein Stipendium erhalten, wenn dafür ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt wurden.

 

2. § 7 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  •  Bewerbungsbogen,
  •  ein Lebenslauf,
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität sofern bereits vorliegend (diese kann bis spätestens zur Sitzung des Auswahlgremiums nachgereicht werden) und
  • ggf. Empfehlungsschreiben.

 

3. § 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

(1) Der Landrat beruft ein Auswahlgremium, das mit dem 2. Beigeordneten des Landkreises, einem Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie Vertretern aus regionalen Krankenhäusern und dem Bereich niedergelassener Ärztinnen/Ärzte besetzt ist.

 

4. § 8 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

Das Auswahlgremium sichtet die eingegangenen Bewerbungen.

 

5. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Freiberg, den 6. Juli 2023

gez. Dirk Neubauer
Landrat