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04.08.2023
Die Richtlinie über die Gewährung eines Stipendiums für Medizinstudierende wird wie folgt geän-
dert:
1. In § 1 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie wird das Wort „drei“ durch das Wort „fünf“ ersetzt und der folgende Satz 2 angefügt:
Es können jährlich bis zu zehn Studierende der Humanmedizin ein Stipendium erhalten, wenn dafür ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt wurden.
2. § 7 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
3. § 8 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Der Landrat beruft ein Auswahlgremium, das mit dem 2. Beigeordneten des Landkreises, einem Vertreter des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie Vertretern aus regionalen Krankenhäusern und dem Bereich niedergelassener Ärztinnen/Ärzte besetzt ist.
4. § 8 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
Das Auswahlgremium sichtet die eingegangenen Bewerbungen.
5. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Freiberg, den 6. Juli 2023
gez. Dirk Neubauer
Landrat