Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erhöhung der Lagerkapazität und Änderung der Abfallstoffe der Bodensanierungsanlage Hirschfeld, Gemeinde Reinsberg

23.06.2020

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde hat der BAUER Resources GmbH, Bereich Bauer Umwelt, Bauer-Straße 1 in 86529 Schrobenhausen, mit Bescheid vom 8. April 2020 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der am Standort Reinsberger Straße 26 in 09634 Reinsberg/OT Hirschfeld (FlStNr. 625/5, 633/2, 633/3, 336/7, 336/9, 338/2, 328/1 sowie Teilflächen der FlStNr. 625/2 und 633/1 Gemarkung Hirschfeld, Gemeinde Reinsberg) betriebenen Bodensanierungsanlage (Anlage zur mikrobiologischen Behandlung von verunreinigten Böden und anderer Abfallstoffe sowie zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen einschließlich einer Bauschuttrecyclinganlage) erteilt.

Im Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 8. April 2020 wird Folgendes verfügt:

1. Genehmigungsgegenstand

Auf Grund ihres Antrages vom 16.04.2019 wird der BAUER Resources GmbH nach Maßgabe der geprüften Unterlagen sowie der nachstehenden Inhalts- und Nebenbestimmungen gemäß § 16 BImSchG die

immissionsschutzrechtliche Genehmigung

zur wesentlichen Änderung der Bodensanierungsanlage am Standort Reinsberger Straße 26 in 09634 Reinsberg/OT Hirschfeld, FlStNr. 625/5, 633/2, 633/3, 336/7, 336/9, 338/2, 328/1 sowie Teilflächen der FlStNr. 625/2 und 633/1 der Gemarkung Hirschfeld, Gemeinde Reinsberg erteilt.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst im Detail:

  • Erhöhung der Lagermenge an gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen im Zwischenlagerbereich um 8.200 t auf 13.000 t
  • Änderung der in der Anlage eingesetzten Abfallstoffe
  • zeitweise Aufstellung eines mobilen 30 m³ Silos für die Lagerung von Filterstäuben

Soweit in diesem Bescheid nichts anderes bestimmt ist, haben die bisher erlassenen Entscheidungen weiterhin uneingeschränkte Geltung.

2. Antragsunterlagen

Der Genehmigung liegen die unter Abschnitt B aufgeführten, mit Genehmigungsvermerk (Dienstsiegel des Landratsamtes Mittelsachsen) versehenen Antragsunterlagen zugrunde, deren Inhalt zum Bestandteil dieses Bescheides erklärt wird. Die Anlage ist nach Maßgabe dieser Antragsunterlagen zu errichten und zu betreiben, soweit nicht Bestimmungen dieses Bescheides abweichende Regelungen treffen.
Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 16.04.2019 und den Nachträgen vom 22.07.2019 sowie 06.11.2019 gelten die Angaben des jeweils letzten Nachtrages.

3. Erlöschen der Genehmigung

Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Bekanntgabe dieses Bescheides mit dem Betrieb der Änderung begonnen worden ist.

4. Kosten

Die Kosten des Verfahrens hat die BAUER Resources GmbH zu tragen.

Die Rechtsbehelfsbelehrung zu diesem Bescheid lautet:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.

Hinweis: 
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Im Abschnitt C des Genehmigungsbescheides hat die Genehmigungsbehörde Inhalts- und Nebenbestimmungen zu den Bereichen Sicherheitsleistung, Immissionsschutz sowie Arbeitsschutz festgelegt. Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung liegt nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in der Zeit

vom 24. Juni 2020 bis einschließlich 7. Juli 2020

an folgender Stelle zur Einsicht aus:

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle: Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg im Zimmer V-202

  • Montag nach Terminvereinbarung
  • Dienstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 09:00 -12:00 Uhr

Der Zugang zum Landratsamt Mittelsachsen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 03731/799-4183) erlaubt. Generell gilt für Besucherinnen und Besucher im Landratsamt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Abstandsgebot von 1,5 Metern.

Alternativ kann der Genehmigungsbescheid auch bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Leipziger Straße 4, 09599 Freiberg (Tel. 03731/799-4183, Fax: 03731/799-4031, E-Mail: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de), angefordert werden.

Diese Bekanntmachung sowie der vollständige Genehmigungsbescheid werden zudem im Internet (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/anlagengenehmigungen-nach-bimschg.html) veröffentlicht.

Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist als zugestellt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die im Genehmigungsbescheid enthaltene und oben angeführte Rechtsbehelfsbelehrung gilt im Übrigen entsprechend.

Die Anlage unterliegt außerdem dem Geltungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie). Die durch diese Richtlinie geforderte „Beste Verfügbare Technik“ ist in den BVT-Merkblättern und den zugehörigen BVT-Schlussfolgerungen niedergeschrieben. Für die Anlage der BAUER Resources GmbH gelten das BVT-Merkblatt „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für Abfallbehandlungsanlagen“ sowie die dazugehörigen BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallbehandlung vom 10.08.2018 (bekannt gemacht im EU-Amtsblatt L 208/38 am 17.08.2018). Das BVT-Merkblatt ist abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/sevilla-prozess/bvt-merkblaetter-durchfuehrungsbeschluesse.

Die Bekanntmachung der BVT-Schlussfolgerungen ist abrufbar unter https://eur-lex.europa.eu.

Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG ist bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie der vollständige Genehmigungsbescheid (ohne Antragsunterlagen) unter Angabe des maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt zu machen. Dies erfolgt unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/industrieemissions-richtlinie-veroeffentlichungen.html.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite  https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann.

In der Information finden Sie u.a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.

Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 8. Juni 2020
Landratsamt Mittelsachsen

gez. Matthias Damm
Landrat