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30.09.2019
Die Stadt Großschirma unterstützt das Vorhaben des Grundstückseigentümers auf dem Gebiet zwischen Nordstraße und Autobahn A 4 in Siebenlehn eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten.
Bisher liegt der Geltungsbereich der städtebaulichen Satzung vollständig im bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Grabentour“. Die Ausgliederungsfläche befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Großschirma, Gemarkung Siebenlehn und liegt im Baubeschränkungsbereich der Autobahn A 4 zwischen Nordstraße und Autobahn an der nordöstlichen Grenze der Ortslage Siebenlehn.
Ziel der oben genannten Ausgliederungsverordnung ist es, die Genehmigungsfähigkeit der städtebaulichen Satzung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Nordstraße“ Siebenlehn herzustellen.
Der Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Karten liegen bei der nachfolgend genannten unteren Naturschutzbehörde vom 13. November 2019 bis 12. Dezember 2019 einen Monat zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der angegebenen Sprechzeiten aus:
Landratsamt Mittelsachsen Dienstag und Donnerstag
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft 09:00 – 18:00 Uhr
Referat Naturschutz Freitag
Zimmer A 305 09:00 – 12:00 Uhr
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg
Zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben benannten Stelle vorgebracht werden.
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.
Freiberg, den 19. September 2019
gez. Matthias Damm
Landrat