Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Ausgliederung von Flurstücken der Gemeinde Reinsberg, Gemarkung Hirschfeld,

29.06.2020

Die Firma Universal Energy Engineering GmbH plant im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens die Umsetzung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemeinde Reinsberg im Bereich der Gemarkung Hirschfeld. Der Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Hirschfeld, südlich der A4“ wurde auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) § 2 Abs. 1 von der Gemeinde Reinsberg am 10.03.2020 beschlossen.

Bisher befindet sich die zu überplanende Fläche im bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Grabentour“. Die Ausgliederungsfläche erstreckt sich in drei Teilflächen südlich der BAB 4 zwischen den Abfahrten Dreieck Nossen und Siebenlehn im Bereich des Rastplatzes „Am Steinberg Süd“ an der westlichen Grenze der Ortslage Hirschfeld.

Ziel der oben genannten Ausgliederungsverordnung ist es, die Genehmigungsfähigkeit der gegenwärtig in Aufstellung befindlichen städtebaulichen Satzung für den Bebauungsplan „Solarpark Hirschfeld, südlich der A4“ herzustellen.

Der Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Karten liegen bei der nachfolgend genannten unteren Naturschutzbehörde vom 20. Juli 2020 bis 19. August 2020 einen Monat zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der angegebenen Sprechzeiten aus:

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Naturschutz
Zimmer A 305
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg
Dienstag und Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
   

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage ist die Einsichtnahme ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 03731/799 4161 oder 03731/799 4015 möglich.

Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen stehen während des Auslegungszeitraumes auch im Internet unter der Adresse www.landkreis-mittelsachsen.de und dort unter dem Link „Neuigkeiten“, „Auslegungsunterlagen“, zur Information, Einsichtnahme und zum Abruf (Download) bereit.

Zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben benannten Stelle vorgebracht werden. Um Bedenken und Anregen zur Niederschrift vorzubringen, ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Bitte nutzen Sie dafür die oben genannten Telefonnummern.

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

Freiberg, den 28.05.2020

gez. Matthias Damm
Landrat                                                                                                              

► Anlagen (stehen nur im Auslegungszeitraum vom 20. Juli bis 19. August 2020 zur Verfügung)

  • Verordnungsentwurf
  • Anlage 1 – Übersichtskarte
  • Anlage 2 – Liegenschaftskarte