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20.12.2018
Der Kreistag Mittelsachsen fasste am 5. Dezember 2018 zum Jahresabschluss des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2014 folgenden Beschluss (KT 377/20./2018):
1. Der Kreistag Mittelsachsen stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:
in der Vermögensrechnung mit | |
· einer Bilanzsumme von | 622.803.131,42 EUR |
· einem Anlagevermögen von | 541.262.789,45 EUR |
· einem Umlaufvermögen von | 78.488.221,91 EUR |
o darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von | 48.117.343,13 EUR |
· Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von | 3.052.120,06 EUR |
· einer Kapitalposition von | 227.214.295,59 EUR |
o darunter einem Basiskapital von | 223.481.142,29 EUR |
o und Rücklagen von | 10.906.914,66 EUR |
· Sonderposten von | 271.797.567,77 EUR |
· Rückstellungen von | 59.014.606,32 EUR |
· Verbindlichkeiten von | 64.647.823,89 EUR |
· Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von | 128.837,85 EUR |
in der Ergebnisrechnung mit | |
· Summe der ordentlichen Erträge | 307.883.495,96 EUR |
· Summe der ordentlichen Aufwendungen | 299.602.812,63 EUR |
· einem ordentlichen Jahresergebnis von | 8.280.683,33 EUR |
· Summe der außerordentlichen Erträge | 1.761.197,46 EUR |
· Summe der außerordentlichen Aufwendungen | 2.092.671,74 EUR |
· einem Sonderergebnis von | -331.474,28 EUR |
· einem Gesamtergebnis von | 7.949.209,05 EUR |
in der Finanzrechnung mit | |
· Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 22.347.655,50 EUR |
· Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von | -2.377.913,50 EUR |
· Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von | -1.644.237,30 EUR |
· Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr von | 18.325.504,70 EUR |
· Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von | -251.266,35 EUR |
· Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr um | 18.074.238,35 EUR |
Die Verwendung des Jahresergebnisses erfolgt durch eine Einstellung des ordentlichen Ergebnisses in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 8.280.683,33 EUR und Vortrag des Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 331.474,28 EUR auf Folgejahre.
2. Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 3 Dezember 2014 ist mit der Auflage verbunden, die Beanstandungen der örtlichen Prüfung spätestens bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 auszuräumen.
Gemäß § 61 SächsLKrO i. V. m. § 88 c Abs. 3 SächsGemO erfolgt hiermit die Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2014. Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang liegt ab dem Tag der Bekanntmachung im Landratsamt Mittelsachsen, 09599 Freiberg, Frauensteiner Straße 43, Zimmer 444, während der Dienstzeit von Montag bis Freitag jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Freiberg, 13. Dezember 2018
gez. Matthias Damm
Landrat