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30.07.2020
Gemäß § 34 Abs. 1 SächsEigBVO i. V. mit §§ 62 Abs. 5, 29 Abs. 2 SächsKomZG und § 1 Abs. 5 der Auseinandersetzungsvereinbarung vom 14./29.11.2017 stellt der Liquidator für das Wirtschaftsjahr 2018 folgenden Jahresabschluss fest:
Feststellung des Jahresabschlusses
Bilanz
1.1 | Bilanzsumme | 1.703.574,58 € |
1.1.1 | davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
- das Anlagevermögen | 0,00 € | |
- das Umlaufvermögen | 1.703.574,58 € | |
- die Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 € | |
1.1.2 | davon entfallen auf der Passivseite auf | |
- das Eigenkapital | 1.667.521,27 € | |
- Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens | 0,00 € | |
- Sonderposten aus der Nutzungsüberlassung von Anlagevermögen | 0,00 € | |
- Rückstellungen | 36.027,60 € | |
- Verbindlichkeiten | 25,71 € | |
- Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 € |
GuV
1.2 | Jahresgewinn | 31.892,67 € |
1.2.1 | Summe der Erträge | 456.758,24 € |
1.2.2 | Summe der Aufwendungen | 425.865,57 € |
Umgang mit dem Jahresgewinn
Der Jahresgewinn in Höhe von insgesamt 31.892,67 € entfällt
- auf den Kostenträger „Rettungsdienst“ in Höhe von - 21.111,28 €
- auf den Kostenträger „Brandschutz und sonstige Dienstleistungen“ in Höhe von + 53.003,95 €
Der Jahresfehlbetrag des Kostenträgers „Rettungsdienst“ in Höhe von - 21.111,28 €
ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresgewinn des Kostenträgers „Brandschutz und sonstige Dienstleistungen“ in Höhe von 53.003,95 €
ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Vorträge des Wirtschaftsjahres 2018 auf neue Rechnung sind im Rahmen der Gesamtabwicklung des Rettungszweckverbandes nach Liquidation entsprechend der in der Auseinandersetzungsvereinbarung getroffenen Festlegungen zu behandeln.
Entlastung der vom Liquidator Beauftragten für das Wirtschaftsjahr 2018
Auf der Grundlage der nach § 34 SächsEigBVO i. V. mit §§ 62 Abs. 5, 29 Abs. 2 SächsKomZG, § 1 Abs. 5 der Auseinandersetzungsvereinbarung vom 14./29.11.2017 getroffenen Entscheidungen zum Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2018 in Verbindung mit dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 des Rettungszweckverbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) unter Einschluss der Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks am 25. November 2019 der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig und keiner durch die Rechnungsprüfungsämter der Landkreise Leipzig und Mittelsachsen das Ergebnis beeinflussender Feststellungen am 28. November 2019 wird die vom Liquidator Beauftragte für das Wirtschaftsjahr 2018 entlastet.
Borna, 15.12.2019
gez. Henry Graichen
Verbandsvorsitzender
Mit Bericht vom 25. November 2019 über die Prüfung des Lageberichts und des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 des Rettungszweckverbandes wurde von der beauftragten BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg – Zweigniederlassung Leipzig - der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zur Übereinstimmung der Buch- und Wirtschaftsführung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze – wie folgt – erteilt:
„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An den Rettungszweckverband der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln
(Landkreis Mittelsachsen), Grimma
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Jahresabschluss des Rettungszweckverband der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen), Grimma, — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Rettungszweckverband der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes ild der Vermögens- und Finanzlage des Rettungszweckverbandes zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 018 bis zum 31. Dezember 2018 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Rettungszweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss entspricht den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i. V. m. § 33 Abs. 1 SächsEigBVO erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 32 Abs. 2 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Rettungszweckverband unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
HERVORHEBUNG EINES SACHVERHALTS
Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in dem Abschnitt „I. Allgemeine Angaben“ des Anhangs und „I. Allgemeines“ des Lageberichts, welche den Beschluss zur Auflösung des Rettungszweckverbandes und die darauf basierende Bilanzierung unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rettungszweckverbandes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Rettungszweckverbandes zur geordneten Auflösung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Auflösung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Rettungszweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen
ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Rettungszweckverbandes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsEigBVO entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB i. V. m. § 32 Abs. 2 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, 25. November 2019
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Hammer ppa. Funk
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer