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24.09.2020
Gemäß § 34 Abs. 1 SächsEigBVO i. V. mit §§ 62 Abs. 5, 29 Abs. 2 SächsKomZG und § 1 Abs. 5 der Auseinandersetzungsvereinbarung vom 14./29.11.2017 stellt der Liquidator für das Wirtschaftsjahr 2017 folgenden Jahresabschluss fest:
Feststellung des Jahresabschlusses | ||
Bilanz | ||
1.1 | Bilanzsumme | 7.963.411,72 € |
1.1.1 | davon entfallen auf der Aktivseite auf | |
- das Anlagevermögen | 5.501.176,34 € | |
- das Umlaufvermögen | 2.462.235,38 € | |
- die Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 € | |
1.1.2 | davon entfallen auf der Passivseite auf | |
- das Eigenkapital | 1.635.628,60 € | |
- Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens | 122.205,28 € | |
- Sonderposten aus der Nutzungsüberlassung von Anlagevermögen | 294.705,21 € | |
- Rückstellungen | 38.527,60 € | |
- Verbindlichkeiten | 5.872.345,03 € | |
- Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 € | |
GuV | ||
1.2 | Jahresfehlbetrag | -379.151,71 € |
1.2.1 | Summe der Erträge | 15.966.000,11 € |
1.2.2 | Summe der Aufwendungen | 16.345.151,82 € |
Umgang mit dem Jahresfehlbetrag | ||
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt entfällt | -379.151,71 € | |
- auf den Kostenträger „Rettungsdienst“ in Höhe von | -476.637,70 € | |
- auf den Kostenträger „Brandschutz und sonstige Dienstleistungen" in Höhe von | +97.485,99 € | |
Der Jahresfehlbetrag des Kostenträgers „Rettungsdienst“ in Höhe von | -476.637,70 € | |
ist in Höhe von | +399.935,52 € | |
aus den im Jahr 2016 auf neue Rechnung vorgetragenen Jahresgewinn in Höhe von auszugleichen | +399.935,52 € | |
Der hiernach verbleibende Jahresfehlbetrag in Höhe von ist auf neue Rechnung vorzutragen und im Rahmen der Liquidation des Rettungszweckverbandes dem Kommunalen Eigenbetrieb „Rettungsdienst und Brandschutz Landkreis Leipzig“ abschließend zuzuordnen. | -76.702,18 € | |
Die Verwendung des Jahresgewinns des Kostenträgers „Brandschutz und sonstige Dienstleistungen“ in Höhe von ist auf neue Rechnung vorzutragen und im Rahmen der Gesamtabwicklung des Rettungszweckverbandes nach Liquidation entsprechend der in der Auseinandersetzungsvereinbarung getroffenen Festlegungen zu behandeln. | +97.485,99 € |
Auf der Grundlage der nach § 34 SächsEigBVO i. V. mit §§ 62 Abs. 5, 29 Abs. 2 SächsKomZG, § 1 Abs. 5 der Auseinandersetzungsvereinbarung vom 14./29.11.2017 getroffenen Entscheidungen zum Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2017 in Verbindung mit dem vorliegenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 des Rettungszweckverbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) unter Einschluss der Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks am 29. Juni 2018 der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig und des Prüfungsberichtes der Örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2017 unter Einschluss der Empfehlungen zur Entlastung der Geschäftsführung vom 21.08.2018 der Rechnungsprüfungsämter der Landkreise Leipzig und Mittelsachsen wird die Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2017 entlastet.
Grimma, 20.09.2018
gez. Henry Graichen
Liquididator
Mit Bericht vom 29. Juni 2018 über die Prüfung des Lageberichts und des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2017 des Rettungszweckverbandes wurde von der beauftragten BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg – Zweigniederlassung Leipzig - der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zur Übereinstimmung der Buch- und Wirtschaftsführung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze – wie folgt – erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Rettungszweckverbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen), Grimma, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Rettungszweckverbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 32 SächsEigBVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Rettungszweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angabe in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Rettungszweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Rettungszweckverbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Leipzig, 29. Juni 2018
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Hammer ppa. Funk
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer“
Der vorstehende Jahresabschluss hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Er liegt ab dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung an sieben Arbeitstagen vom 25.09. bis einschließlich 05.10.2020 während der regelmäßigen Dienstzeiten
in der Geschäftsstelle des Rettungszweckverbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) – in Liquidation –, Heinrich-Zille-Straße 3 in 04668 Grimma öffentlich aus.
Grimma, 09.09.2020
gez. Henry Graichen
Liquididator