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01.10.2020
Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde berichtigt fehlerhafte Daten des Liegen-schaftskatasters nach § 14 Abs. 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)1 an der Verfahrensgrenze des Flurbereinigungsverfahrens Zschaitz-Ottewig. Dazu sind auch örtliche Vermessungen notwendig. Diese werden ab sofort durchgeführt.
Es sind Flurstücke im Bereich zwischen der Straße An der Brauerei und der Mögener Straße sowie beidseitig der Staatsstraße S 35 davon betroffen.
Falls Grundstücke nicht öffentlich zugänglich sind, wird die Absicht diese zu betreten, dem Eigentümer rechtzeitig gesondert mitgeteilt.
Die Mitarbeiter des Landratsamtes Mittelsachsen sind nach § 5 Abs. 1 des SächsVermKatG befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Ankündigung sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (§ 5 Abs. 2 SächsVermKatG).
Für Fragen stehen die Mitarbeiter unter Hinweis auf das Aktenzeichen 1939/20 telefonisch bzw. vor Ort zur Verfügung.
Döbeln, den 18. September 2020
gez. i. A. Petra Kunzmann
Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Tel. 03731/799-1200
Fax: 03731/799-1189
E-Mail: vermessung@landkreis-mittelsachsen.de
1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Kataster-gesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 431)