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26.02.2020
Die Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG, Heiersdorfer Straße 5 in 09232 Hartmannsdorf, beantragte mit Datum vom 31.01.2018 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 BImSchG in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 sowie den Nrn. 8.10.1.1, 8.11.1.1 und 8.12.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV in der aktuellen Fassung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Vakuumverdampferanlage auf dem Flurstück Nr. 682/90 der Gemarkung Hartmannsdorf.
Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde.
Zur Information der Öffentlichkeit lagen der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen vom 03.12.2019 bis einschließlich 02.01.2020 zur Einsichtnahme im Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg sowie bei der Gemeindeverwaltung Hartmannsdorf, Hauptstraße 111 in 09232 Hartmannsdorf während der Geschäftszeiten aus.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben der Firma Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG konnten innerhalb der Einwendungsfrist vom 03.12.2019 bis einschließlich 03.02.2020 erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind keine Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen.
Gemäß § 16 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen oder die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen.
Der für den 3. März 2020, 10.00 Uhr im Braugut Hartmannsdorf, Chemnitzer Str. 2 in 09232 Hartmannsdorf geplante Erörterungstermin findet daher nicht statt.
Freiberg, den 26.02.2020
Landratsamt Mittelsachsen
gez. Matthias Damm
Landrat