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21.01.2025
Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. Dies ist jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Landkreis Mittelsachsen seine Hauptwohnung hat.
Jeder Wahlberechtigte muss bis zum 5. Januar seine Wahlbenachrichtigungskarte für die Wahl der neuen Landrätin oder des neuen Landrates erhalten haben. Diese gilt auch für den möglichen zweiten Wahlgang am 23. Februar. Darauf ist der Wahlraum angegeben, wo der Wahlberechtigte wählen kann. Die Wahllokale im Landkreis Mittelsachsen haben am 26. Januar 2025 von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wem es am 26. Januar nicht möglich ist, zur Wahl zu gehen, der hat die Möglichkeit der Briefwahl.
Noch der Hinweis: Für die Bundestagswahl am 23. Februar gibt es eine extra Wahlbenachrichtigung.
Nein, es reicht bei der Stimmabgabe den Personalausweis oder den Reisepass vorzulegen.
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Vermerk enthalten, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Ist er nicht barrierefrei, so besteht die Möglichkeit der Briefwahl oder man kann einen Wahlschein beantragen und mit diesem in einem barrierefreien Wahlraum seine Stimme abgeben.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig ist oder der wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, bestimmt eine andere Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Hilfsperson kann auch ein von der Wählerin oder dem Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfestellung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson kann mit in die Wahlkabine kommen, soweit das zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erlangt hat.
Für die Wahl der Landrätin beziehungsweise des Landrates gibt es einen Stimmzettel. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Werden mehr Stimmen abgegeben, wird der Stimmzettel ungültig.
Werden in der jeweiligen Kommune noch weitere Wahlen durchgeführt, so gibt es einen weiteren Stimmzettel. Unter anderem wird in Halsbrücke ein neuer Bürgermeister gewählt.
Die Ergebnisse werden auf der Internetpräsenz des Landkreises veröffentlicht.
Hinweis: Zunächst wird das Ergebnis der Bürgermeisterwahl und im Anschluss das Ergebnis der Landratswahl durch die einzelnen Wahlvorstände ermittelt.
Wenn keiner der Wahlvorschläge mehr als die Hälfte der Stimmen vereint, kommt es zu einem zweiten Wahlgang bei der Wahl einer Landrätin oder eines Landrates. Der Kreistag hatte sich dafür ausgesprochen den eigentlichen Termin um eine Woche auf den 23. Februar zu verschieben. An diesem Tag soll auch ein neuer Bundestag gewählt werden. Auch dann werden wieder rund 2500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in ganz Mittelsachsen benötigt. Das Engagement von ehrenamtlichen Wahlhelfern in den Wahlvorständen ist enorm wichtig und wir hoffen, dass sich zahlreiche Interessierte bei ihrer zuständigen Kommune melden.
Auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de stehen umfassende Informationen zur Landratswahl sowie zur Bundestagswahl zur Verfügung.
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