Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

08.03.2019

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

Betroffene Flurstücke 
Stadt Brand-Erbisdorf
Gemarkung  Linda (2028): 1/19, 12/a, 12/b, 12, 15/1, 22/4, 22/11, 26/2, 35/4, 36/2, 36/5, 40/3, 41/1, 43/8, 43/10, 44, 45/2, 45/3, 54, 58, 62, 63, 70, 76/2, 82, 85/2, 85/5, 88/1, 90/2, 91/1, 97/3, 106/3, 249, 259/5, 298/1, 298/2, 298/3, 298/5, 298/14, 298/f, 304/1, 304/2, 305, 325, 329, 330/2, 330/4, 331/2, 427  

Art der Änderung
    1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
    2. Veränderung von Gebäudedaten
    3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 11. März 2019 bis zum 10. April 2019 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung, Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit

  • Mo. 09:00 – 12:00 Uhr

  • Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

  • Mi. nach Vereinbarung

  • Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

  • Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Döbeln, den 06. März 2019

gez. i.A. Hendrik Kautzner

Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen  (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482).