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06.04.2023
Beschluss JHA 066/16./2023
Vorlage JHA 070/2023
1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2023 mit den maximalen Zuwen-dungshöhen gemäß Anlage*). Die Zuwendung für Personalausgaben darf sich nicht auf höhere Entgelte erstrecken, als diese im jeweils für das Landratsamt Mittelsachsen geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA/TVöD-SuE) festgelegt sind. Die tatsächlichen Zuwendungshöhen sind auf diese Entgelthöhe zu kürzen, sofern in den maximalen Zuwendungshöhen höhere Entgelte vorgesehen sind. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.
2. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, die nach Ziffer V Nummer 5 Satz 5 FRL Schulsozialarbeit pauschalierten Sachmittel in Höhe von bis zu 7.000 EUR je 1,0 VZÄ zur einheitlichen qualitativen Steuerung der Schulsozialarbeitsprojekte in folgende Pauschalsätze je
1,0 VZÄ aufzuteilen:
- Projektbezogene Sachausgaben sind bis maximal 3.000 EUR je 1,0 VZÄ zuwendungsfähig,
- Verwaltungsausgaben des freien Trägers sind bis maximal 4.000 EUR je 1,0 VZÄ zuwendungsfähig.
(Stimmenberechtigte: 11, davon 1 befangen, dafür: 10)
Beschluss JHA 067/16./2023
Vorlage JHA 069/2023
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung für die Koordinierung der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in Trägerschaft des Kreisjugendringes Mittelsachsen e. V. mit einer maximalen Zuwendungshöhe von 68.880,33 EUR für das Haushaltsjahr 2023. Die Zuwendung für Personalausgaben darf sich nicht auf höhere Entgelte erstrecken, als diese im jeweils für das Landratsamt Mittelsachsen geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA/TVöD-SuE) festgelegt sind. Die tatsächlichen Zuwendungshöhen sind auf diese Entgelthöhe zu kürzen, sofern in den maximalen Zuwendungshöhen höhere Entgelte vorgesehen sind. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.
(Stimmenberechtigte: 11, dafür: 9, dagegen: 0, Stimmenenthaltungen: 2)
Beschluss JHA 068/16./2023
Vorlage JHA 068/2023
1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2023 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage 1*).
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der maximalen Zuwendungshöhen für Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII gemäß Anlage 2*). Die Zuwendung für Personalausgaben darf sich nicht auf höhere Entgelte erstrecken, als diese im jeweils für das Landratsamt Mittelsachsen geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA/TVöD-SuE) festgelegt sind. Die tatsächlichen Zuwendungshöhen sind auf diese Entgelthöhe zu kürzen, sofern in den maximalen Zuwendungshöhen höhere Entgelte vorgesehen sind.
3. Die Förderung in den Ziffern 1. und 2. steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.
(Stimmenberechtigte: 11, dafür: 11)
Beschluss JHA 069/16./2023
Vorlage JHA 071/2023
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Änderung der maximalen Zu-wendungshöhen zur Förderung der Angebote nach § 14 SGB VIII und § 16 SGB VIII gemäß Anlage*). Die Zuwendung für Personalausgaben darf sich nicht auf höhere Entgelte erstrecken, als diese im jeweils für das Landratsamt Mittelsachsen geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA/TVöD-SuE) festgelegt sind. Die tatsächlichen Zuwendungshöhen sind auf diese Entgelthöhe zu kürzen, sofern in den maximalen Zuwendungshöhen höhere Entgelte vorgesehen sind. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.
(Stimmenberechtigte: 11, dafür: 11)
*) = zur Vorlage
gez. Dirk Neubauer
Landrat
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