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25.03.2019
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:
Mit Wirkung vom 1. April 2019 wird Herr Schornsteinfegermeister Ralf Miemczyk zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 14 5 22-02 Großweitzschen bestellt. Der Kehrbezirk 14 5 22-02 Großweitzschen umfasst im Wesentlichen die Straßenzüge in
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet und endet daher mit Ablauf des 31. März 2026.
Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Ralf Miemczyk befindet sich in der Julius-Seifert-Straße 1 in 08060 Zwickau.
Sie erreichen ihn:
Chemnitz, den 1. März 2019
Landesdirektion Sachsen
gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin