Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Oberflächenbehandlung (Isolieren von Drähten)

14.04.2023

Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG in der derzeit geltenden Fassung wird Folgendes öffentlich bekannt gemacht:

I. Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde hat der Fa. PARTZSCH Spezialdrähte GmbH, Ossig Nr. 9 in 04741 Roßwein OT Ossig, mit Bescheid vom 13. März 2023 (Az. 23.5-561103-510/007-5.1.1.1/GE-22/02) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der am Standort Ossig auf den Flurstücken Nr. 1/13 und 1/12 der Gemarkung Ossig betriebenen Anlage zum Isolieren von Drähten erteilt. Von einer öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen wurde nach § 16 Absatz 2 Satz 1 BImSchG abgesehen.

Im Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 13. März 2023 wird Folgendes verfügt:

  1. Die Fa. Partzsch Spezialdrähte GmbH, nachstehend auch als Betreiberin bezeichnet, erhält auf ihren Antrag vom 28.02.2022, zuletzt geändert mit Nachreichung vom 15.12.2022, gemäß § 16 Abs. 1 und 2 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV sowie den Nrn. 5.1.1.1 und 9.3.2 des Anhangs 1 zu § 1 der 4. BImSchV die 

    immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage zur Behandlung von Oberflächen am Standort Ossig Nr. 9 in 04741 Roßwein OT Ossig auf den Flurstücken 1/12 und 1/13 der Gemarkung Ossig.
  2. Die wesentliche Änderung nach Tenorpunkt 1 dieses Bescheides umfasst im Detail Folgendes:
    a) Errichtung und Betrieb von 2 Runddrahtlackieranlagen (A005, BE 7 und A006, BE 8), bestehend aus jeweils 2 Runddrahtlackiermaschinen (BE 7.1, BE 7.2 und BE 8.1, BE 8.2)
    b) Erhöhung der Anlagenkapazität für den Verbrauch an organischen Lösungsmitteln um 193,7 t/a von 159,57 t/a auf zukünftig 353,27 t/a.
  3. In diese immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist folgend aufgeführte Entscheidung gemäß § 13 BImSchG eingeschlossen:
    Baugenehmigung nach § 60 SächsBO i. V. m. § 72 und § 64 SächsBO (Az.: 22BAU0461)
    Der v. g. Baugenehmigung tritt die Baulast 21B060580, 810-812 (Vereinigungsbaulast aus Verfahren 21BAU0684) hinzu.
  4. Die Änderungsgenehmigung ergeht einschließlich einer Messanordnung gemäß § 28 BImSchG zur Feststellung der Emissionen an luftverunreinigenden Stoffen, welche unter Abschnitt B aufgeführt ist.
  5. Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die unter Abschnitt C aufgeführten und mit Genehmigungsvermerk (Dienstsiegel des Landratsamtes Mittelsachsen) versehenen Antragsunterlagen. Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 28.02.2022 und in den Nachträgen vom 06.05.2022, 24.06.2022 und 15.12.2022 gelten die Angaben des jeweils zuletzt eingegangenen Nachtrages, soweit dem Bescheid nichts anderes zu entnehmen ist.
  6. Die Anlage ist nach den in Abschnitt C aufgeführten Antragsunterlagen, soweit in dieser Genehmigung in den Abschnitten D und E nichts Weitergehendes bestimmt ist, unter Beachtung des Standes der Technik und unter Einhaltung der Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
  7. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Bekanntgabe des hier vorliegenden Bescheides die in Rede stehende Änderung in Betrieb genommen worden ist.
  8. Diese Genehmigung ergeht unbeschadet der Rechte Dritter.
  9. Die Kosten dieses Verfahrens hat die Betreiberin zu tragen.

Des Weiteren enthält der Genehmigungsbescheid allgemeine Inhalts- und Nebenbestimmungen sowie Nebenbestimmungen zu den Bereichen Immissionsschutz, Wasser-, Abfall-, Arbeitsschutz- und Baurecht.

Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung kann ohne zeitliche Befristung im Internet auf der Internetseite des Landkreises (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/fileadmin/Redakteure/Behoerden/1_Geschaeftskreis/Umwelt_Forst_Lawi/Immissionsschutz/IED_Anlagen/bimschg-bescheid-partzsch-spezialdraehte-13-03-2023.pdf) eingesehen werden.

Zusätzlich liegt der Bescheid nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in der Zeit

vom 18. April 2023 bis einschließlich 2. Mai 2023

an folgender Stelle zur Einsicht aus:

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle: Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg im Zimmer V-204

  • Montag nach Terminvereinbarung
  • Dienstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch nach Terminvereinbarung
  • Donnerstag 09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag 09:00 -12:00 Uhr

Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist als zugestellt. Mit Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid für Dritte als zugestellt. Die Widerspruchsfrist beginnt an dem Tag, der auf den letzten Tag der Auslegung folgt.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:
eitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

II. Bekanntmachung zur Besten Verfügbaren Technik (BVT)

Die Anlage unterliegt außerdem dem Geltungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie). Die durch diese Richtlinie geforderte „Beste Verfügbare Technik“ ist in den BVT-Merkblättern und den zugehörigen BVT-Schlussfolgerungen niedergeschrieben. Für die betreffende Anlage gelten das BVT-Merkblatt „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien“ sowie die dazugehörigen BVT-Schlussfolgerungen vom 22. Juni 2020 (bekannt gemacht im EU-Amtsblatt L 414/19 am 9. Dezember 2020). Das BVT-Merkblatt beziehungsweise die BVT-Schlussfolgerung ist auf der Internetseite des Umweltbundesamtes (https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/sevilla-prozess/bvt-merkblaetter-durchfuehrungsbeschluesse) abrufbar.

Hinweis zur Bekanntmachung:
Der gesamte Bekanntmachungstext wird ebenso auf der Internetseite des Landkreises (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerdenaufbau/referat-immissionsschutz.html) veröffentlicht.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html) abgerufen werden kann.

In der Information finden Sie u. a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.

Freiberg, den 23. März 2023

Landratsamt Mittelsachsen

gez. Dirk Neubauer
Landrat