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14.04.2023
Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG in der derzeit geltenden Fassung wird Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde hat der Fa. PARTZSCH Spezialdrähte GmbH, Ossig Nr. 9 in 04741 Roßwein OT Ossig, mit Bescheid vom 13. März 2023 (Az. 23.5-561103-510/007-5.1.1.1/GE-22/02) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der am Standort Ossig auf den Flurstücken Nr. 1/13 und 1/12 der Gemarkung Ossig betriebenen Anlage zum Isolieren von Drähten erteilt. Von einer öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung des Antrags und der Unterlagen wurde nach § 16 Absatz 2 Satz 1 BImSchG abgesehen.
Im Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 13. März 2023 wird Folgendes verfügt:
Des Weiteren enthält der Genehmigungsbescheid allgemeine Inhalts- und Nebenbestimmungen sowie Nebenbestimmungen zu den Bereichen Immissionsschutz, Wasser-, Abfall-, Arbeitsschutz- und Baurecht.
Der gesamte Genehmigungsbescheid einschließlich der Begründung kann ohne zeitliche Befristung im Internet auf der Internetseite des Landkreises (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/fileadmin/Redakteure/Behoerden/1_Geschaeftskreis/Umwelt_Forst_Lawi/Immissionsschutz/IED_Anlagen/bimschg-bescheid-partzsch-spezialdraehte-13-03-2023.pdf) eingesehen werden.
Zusätzlich liegt der Bescheid nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in der Zeit
vom 18. April 2023 bis einschließlich 2. Mai 2023
an folgender Stelle zur Einsicht aus:
Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle: Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg im Zimmer V-204
Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist als zugestellt. Mit Ablauf der Auslegungsfrist gilt der Bescheid für Dritte als zugestellt. Die Widerspruchsfrist beginnt an dem Tag, der auf den letzten Tag der Auslegung folgt.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.
Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de
Hinweis:
eitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internet-Seite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.
Die Anlage unterliegt außerdem dem Geltungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie). Die durch diese Richtlinie geforderte „Beste Verfügbare Technik“ ist in den BVT-Merkblättern und den zugehörigen BVT-Schlussfolgerungen niedergeschrieben. Für die betreffende Anlage gelten das BVT-Merkblatt „Merkblatt über die besten verfügbaren Techniken für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien“ sowie die dazugehörigen BVT-Schlussfolgerungen vom 22. Juni 2020 (bekannt gemacht im EU-Amtsblatt L 414/19 am 9. Dezember 2020). Das BVT-Merkblatt beziehungsweise die BVT-Schlussfolgerung ist auf der Internetseite des Umweltbundesamtes (https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken/sevilla-prozess/bvt-merkblaetter-durchfuehrungsbeschluesse) abrufbar.
Hinweis zur Bekanntmachung:
Der gesamte Bekanntmachungstext wird ebenso auf der Internetseite des Landkreises (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerdenaufbau/referat-immissionsschutz.html) veröffentlicht.
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html) abgerufen werden kann.
In der Information finden Sie u. a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.
Freiberg, den 23. März 2023
Landratsamt Mittelsachsen
gez. Dirk Neubauer
Landrat