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24.05.2018
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen hat in seiner Sitzung am 22.05.2018 die Beschlüsse über die Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtsgerichtsbezirke Freiberg und Döbeln gefasst. (Beschluss JHA 055/15./2018, Beschluss JHA 056/15./2018)
Die Listen liegen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in der Zeit vom 29.05.2018 bis zum 04.06.2018 zu jedermanns Einsicht im Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Jugend und Familie, Am Landratsamt 3 in 09648 Mittweida, Haus A, Zimmer 501 aus. Sofern außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes Einsicht in die Listen genommen werden soll, ist eine telefonische Voranmeldung unter Tel. 03731 7996337 oder 03731 7996312 erforderlich.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist beim Jugendamt (Abteilung Jugend und Familie) oder beim Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die gemäß Nummer 34 sowie den Nummern 6 bis 8 der Schöffen- und Jugendschöffen VwV nicht aufgenommen werden durften oder aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).
Freiberg, den 23.05.2018
gez. Heidi Richter
Abteilungsleiterin Jugend und Familie