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10.04.2019
Die Stadt Lunzenau beabsichtigt eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gebiet der ehemaligen Sandgrube Cossen zu errichten. Damit soll die Zielstellung „verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien“ vorangetrieben werden.
Bisher befindet sich der Geltungsbereich der städtebaulichen Satzung vollständig im bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Mulden- und Chemnitztal“. Die Ausgliederungsfläche befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Lunzenau, Gemarkung Cossen und liegt am Standort der ehemaligen Sandgrube Cossen, nördlich der S247 (Obere Hauptstraße Richtung Göritzhain).
Ziel der oben genannten Ausgliederungsverordnung ist es, die Genehmigungsfähigkeit der städtebaulichen Ergänzungssatzung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lunzenau zum „Sonstigen Sondergebiet für Solaranlagen Solarpark Cossen“ herzustellen.
Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten liegt bei der nachfolgend genannten unteren Naturschutzbehörde vom 25. April 2019 bis 27. Mai 2019 einen Monat zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der angegebenen Sprechzeiten aus:
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Naturschutz
Zimmer A 305 Leipziger Straße 4
09599 Freiberg
Dienstag und Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben benannten Stelle vorgebracht werden.
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.
Freiberg, den 10. April 2019
gez. Matthias Damm
Landrat