Erteilung eines Bauvorbescheides für das Vorhaben Bebauung jedes Flurstücks mit je einem Einfamilienhaus - auf den Flurstücken 349/2; 349/3; 349/4; 349/5; 249/6 der Gemarkung Oberlichtenau, Buchenweg – 09244 Lichtenau

05.04.2022

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 15.09.2020 einen Bauvorbescheid nach § 75 SächsBO mit dem Aktenzeichen 20BAU1130 und folgendem verfügendem Teil erteilt:

Die Bebauung jedes Flurstücks mit einem Einfamilienhaus - Vorbescheid auf dem Flurstück Nr. 349/2, 349/3, 349/4, 349/5, 349/6 der Gemarkung Oberlichtenau, ist nach Maßgabe der eingereichten und durch Grünstempelvermerk als zugehörig gekennzeichneten Bauvorlagen bauplanungsrechtlich unter antragsgemäßer Ausklammerung der Erschließung zulässig.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im Bauvoranfrageverfahren entsprechend seiner Fragestellung zu prüfen gewesen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für den hiermit bekanntgemachten Bauvorbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Bauvorbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Bauvorbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder Nr. 207 möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten).

Sprechzeiten: Mo nach Vereinbarung, Di 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr, Fr 09:00-12:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage finden keine regulären Öffnungs-/Sprechzeiten statt. Auf eine telef. Abstimmung unter der/den angegebenen Rufnummern zur einzelfallbezogenen Klärung der Einsichtnahmemöglichkeiten wird verwiesen.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799-1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731 799-1925 erforderlich.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 31.03.2022

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Abteilung Verkehr und Bauen