Erteilung eines Vorbescheids für das Vorhaben

03.04.2020

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 02. April 2020 einen Vorbescheid mit dem Aktenzeichen 19BAU0078-VB01-19 nach

§ 75 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

„Der Vorbescheid für das Vorhaben: Errichtung einer Lagerhalle 30 m x 25 m, Traufhöhe ca. 8,00 m zur Lagerung von Dachdeckermaterial sowie Errichtung eines Bürocontainers 12 m x 6 m auf dem Grundstück: Bahnhofstraße, Lichtenau/ OT Oberlichtenau, Flurstück Nr. 263/14 der Gemarkung Oberlichtenau wird (ggf. unter Nebenbestimmungen/ Inhaltsbestimmungen) erteilt.“

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung des Vorbescheids gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für den hiermit bekanntgemachten Vorbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Vorbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Hinweise: 
Der Vorbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist unter vorheriger Terminabstimmung unter den angegebenen Rufnummern möglich.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799-1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799-1927 erforderlich.

Döbeln, 02.04.2020

gez. Erik Wagner 
RL Bauantragsbearbeitung
Verkehr und Bauen