Vollzug der Bienenseuchenverordnung in der Bekanntmachung der Neufassung vom 03.11.2004 (BGBl. I S. 2738), geändert durch Art. 10 der VO vom 20.12.2005 (BGBl. I S. 3499)

14.06.2018

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen gibt bekannt, dass der am 26.07.2017 wegen Amerikanischer Faulbrut in der Gemeinde Erlau gebildete Sperrbezirk mit den Ortsteilen Milkau, Niedercrossen, Neugepülzig, Naundorf, Sachsendorf, Theesdorf der Gemeinde Erlau, mit den Ortsteilen Zetteritz, Gröbschütz, Städten, Zschauitz der Gemeinde Seelitz und dem Ortsteil Arras der Stadt Geringswalde mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird.

Nach erfolgter Sanierung sowie Reinigung und Desinfektion des betroffenen Bienenstandes ergaben abschließende Untersuchungen keine Hinweise auf das Vorhandensein des Erregers der Amerikanischen Faulbrut im genannten Sperrbezirk.

Mittweida, 13. Juni 2018

gez. Dr. Markus Richter
Amtstierarzt