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30.04.2019
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2017
| 1.1 Bilanzsumme | 2.016.174,81 EUR | |
| davon entfallen auf der Aktivseite | ||
| auf das Anlagevermögen | 1.955.496,14 EUR | |
| das Umlaufvermögen | 60.678,67 EUR | |
| davon entfallen auf der Passivseite | ||
| auf das Eigenkapital | 304.165,10 EUR | |
| die Sonderposten für Investitionen | 748.970,73 EUR | |
| die Rückstellungen | 29.510,00 EUR | |
| die Verbindlichkeiten | 928.456,78 EUR | |
| die Rechnungsabgrenzungsposten | 5.072,20 EUR | |
| 1.2. Summe der Erträge | 1.039.146,07 EUR | |
| 1.3. Summe der Aufwendungen | 1.128.218,39 EUR | |
| 1.4 Der Jahresfehlbetrag beträgt | 89.072,32 EUR | |
2. Behandlung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017
2.1 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre beschließt, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre beschließt die Entlastung des Geschäftsführers.
4. Bestätigungsvermerk vom
B & P GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bestätigungsvermerk des Abschlußprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre, Kriebstein, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Zweckverbandes.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs- handlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Zweckverbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unterBeachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Zweckverbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandesund stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht zur wirtschaftlichen Lage des Zweckverbandes hin. Die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Zweckverbandes – insbesondere die Finanzierung zukünftiger Investitionen – ist nicht sichergestellt. Alleindurch die Umlageerhebung ist die operative Geschäftstätigkeit sichergestellt, die auch in den Folgejahren unumgänglich sein wird.
B & P GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dresden, den 30. August 2018
Anita Tomisch Stephanie Oberhauser
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüferin
Gleichzeitig wird bekannt gegeben, dass der Jahresabschluss 2017 und der Lagebericht vom
06.05.2019 – 15.05.2019
in der Geschäftsstelle des ZV Kriebsteintalsperre während der Geschäftszeiten von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Einsichtnahme ausliegt.
gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
ZV Kriebsteintalsperre
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