Zweckverband Kriebsteintalsperre

24.05.2019

Aufgrund von § 58 SächsKomZG in Verbindung mit § 74 SächsGemO wurde am 25.04.2019 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2019 beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit    
    Erträge Aufwendungen
A) den Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan 1.293.200,00 € 1.147.200,00 €
B) den Erträgen und Aufwendungen im Liquiditätsplan    
  Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit   199.900,00 €
  Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit   -885.700,00 €
  Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit   911.600,00 €
C) einem voraussichtlichen Betriebsergebnis in Höhe von   146.000,00 €
2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen   0,00 €

§ 2 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
  180.000,00 €


§ 3 Umlage

Gemäß § 60 SächsKomZG sowie §§ 19 u. 20 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre und dem Beschluss der Verbandsmitglieder vom 11.09.2018 wird eine Umlage von 146.700,00 € für laufende Zwecke sowie eine Umlage in Höhe von 353.300,00 € für die Stärkung des Eigenkapitals erhoben.

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2019 wurden von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 16.05.2019 bestätigt.

Kriebstein, den 21.05.2019

gez. Ralf Schreiber 
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre