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24.05.2019
Aufgrund von § 58 SächsKomZG in Verbindung mit § 74 SächsGemO wurde am 25.04.2019 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2019 beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan
1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit | |||
Erträge | Aufwendungen | ||
A) den Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan | 1.293.200,00 € | 1.147.200,00 € | |
B) den Erträgen und Aufwendungen im Liquiditätsplan | |||
Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 199.900,00 € | ||
Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | -885.700,00 € | ||
Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 911.600,00 € | ||
C) einem voraussichtlichen Betriebsergebnis in Höhe von | 146.000,00 € | ||
2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen | 0,00 € | ||
§ 2 Kassenkredit Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 180.000,00 € |
§ 3 Umlage
Gemäß § 60 SächsKomZG sowie §§ 19 u. 20 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre und dem Beschluss der Verbandsmitglieder vom 11.09.2018 wird eine Umlage von 146.700,00 € für laufende Zwecke sowie eine Umlage in Höhe von 353.300,00 € für die Stärkung des Eigenkapitals erhoben.
Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2019 wurden von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 16.05.2019 bestätigt.
Kriebstein, den 21.05.2019
gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre