Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben Sanierung Wohn- und Geschäftshaus

09.04.2020

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 7. April 2020 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 19BAU1469-BG01-19 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsische Bauordnung (SächsBO) mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

1. Die Baugenehmigung für das Vorhaben:

„Sanierung Wohn- und Geschäftshaus

  • Umnutzung Laden und Büro im Erdgeschoss
  • Ausbau Dachgeschoss für Wohnzwecke
  • Errichtung von 2 Balkonen und einer Dachterrasse hofseitig
  • Errichtung von 3 Stellplätzen“

auf dem Grundstück: Markt 7, Flurstück Nr. 405/4 der Gemarkung Penig wird unter Nebenbestimmungen erteilt.

2. In der Baugenehmigung werden neun Abweichungen von den Vorschriften der Sächsischen Bauordnung erteilt.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Hinweise:
Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist unter vorheriger Terminabstimmung unter den angegebenen Rufnummern möglich.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799-1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799-1927 erforderlich.

Döbeln, den 07.04.2020

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung 
Abteilung Verkehr und Bauen