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19.12.2017
§ 1 Geltungsbereich
Diese Ordnung gilt für die in Anlage 1 aufgeführten öffentlich genutzten Verwaltungsliegenschaften des Landkreises Mittelsachsen, welche als Verwaltungsgebäude und Schulen genutzt werden. Die Anlage 1 Verwaltungsliegenschaften ist Bestandteil dieser Ordnung.
§ 2 Benutzung
(1) Der Landkreis Mittelsachsen stellt Dritten einzelne Räume zur Nutzung zur Verfügung. Die zur Nutzung zur Verfügung gestellten Räume sind in Anlage 1 abschließend aufgeführt.
(2) Voraussetzung für die Zulassung zur Nutzung ist, dass die Räume in Größe und Kapazität (Anzahl der möglichen Teilnehmer – siehe Anlage 1) für die geplante Nutzung geeignet sind und die Nutzung dem folgenden Katalog zuordenbar ist:
Info: Eine Zuordnung der Punkte 1. und 3. erfolgt auf Stellungnahme des Referates Bildung des Landratsamtes.
(3) Die Nutzungszeiten orientieren sich grundsätzlich an den üblichen Dienst- bzw. Öffnungszeiten:
Eine Nutzung innerhalb der Schulferien ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Nutzung nach Absatz 2 Nr. 6 ist auch an Sonn- und Feiertagen zugelassen.
(4) Die Nutzung ist ausdrücklich ausgeschlossen für:
(5) Die Nutzer sind nicht berechtigt, die Räume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen extremistisches, verfassungsfeindliches, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Nutzer selbst oder von Besuchern der Veranstaltung. Während der Veranstaltung dürfen weder in Wort noch Schrift Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht oder Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher bzw. verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet werden.
§ 3 Antragstellung, Zulassungsgrundsätze, Nutzungsvertrag
(1) Die Antragstellung auf Nutzung hat gegenüber dem Landratsamt Mittelsachsen, Fachbereich Liegenschaften (Verwaltung) schriftlich frühestens 6 Monate im Voraus und spätestens 6 Wochen vor dem gewünschten Nutzungstermin zu erfolgen. Mit der Antragstellung sind die Art der Nutzung, die Nutzungszeit, die zu nutzenden Räume, die bei der Veranstaltung anwesenden Verantwortlichen, die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer sowie Name und Anschrift des Antragstellers anzugeben. Der Antragsteller erhält innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrages Antwort über die Verfügbarkeit der Räume und die Zulässigkeit der Nutzung (gem. § 3 Absatz 4 dieser Ordnung).
(2) Bei falschen bzw. unvollständigen Angaben wird der Antrag nicht bearbeitet. Der Antragsteller wird darüber unterrichtet.
(3) Bis zur Antwort des Landkreises über die Verfügbarkeit der Räume und die Zulässigkeit der Nutzung wird Nutzungen der Räume durch den Landkreis Mittelsachsen Vorrang eingeräumt. Grundsätzlich entscheidet im Übrigen über die Zulassung der Zeitpunkt der Antragstellung.
(4) Die Zulassung zur Benutzung der Räume kann unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebotes beschränkt oder versagt werden, wenn
(5) Zur Nutzung schließt die Verwaltung mit dem Nutzer einen schriftlichen Nutzungsvertrag ab. Die konkreten Bedingungen der Nutzung werden in diesem Vertrag geregelt. Das Muster des Nutzungsvertrages, welches als Anlage 3 Bestandteil dieser Ordnung ist, wird auf die Nutzung im Einzelfall angepasst.
(6) Sofern eine Veranstaltung tatsächlich nicht stattfindet, hat der Nutzer den Fachbereich Liegenschaften unverzüglich zu informieren.
§ 4 Nutzungsentgelt, Ermäßigung
(1) Für die Nutzung der Räume wird durch den Landkreis Mittelsachsen ein Entgelt erhoben. Die Höhe des Zahlungsbetrages und die Zahlungsmodalitäten werden im abzuschließenden Nutzungsvertrag abschließend geregelt.
(2) Die Höhe des Nutzungsentgeltes richtet sich nach der Nutzungszeit (Zeitstunden) und der für die einzelnen Raumarten ermittelten durchschnittlichen Nutzungsfläche (Verwaltungsgebäude: Beratungsraum – 93 m², großer Beratungsraum – 213 m²; Schulgebäude: Klassenraum – 60 m², Konferenzraum – 106 m², Saal/Aula – 288 m²). Angefangene Stunden zählen als volle Stunden. Die Mindestnutzungszeit beträgt 1 Zeitstunde. Die für die einzelnen Raumarten ermittelten durchschnittlichen Nutzungsflächen ergeben sich aus Anlage 1.
(3) Das Nutzungsentgelt setzt sich zusammen aus den Kosten pro Stunde (durchschnittliche Personal- und Betriebskosten sowie kalkulatorische Kosten für der Nutzungsfläche zzgl. der Kosten eines Hausmeisters über die Nutzungszeit) und den Pauschalkosten (Personalkosten interner Beschäftigter bei der Vertragsabwicklung zzgl. einer Sachkostenpauschale für Reinigungsleistungen).
(4) Für die einzelnen Raumarten gelten die Nutzungsentgelte entsprechend Entgeltverzeichnis (Anlage 2). Das Entgeltverzeichnis ist Bestandteil dieser Ordnung.
(5) Bei Nutzungen gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 1 und 2 dieser Ordnung wird das Nutzungsentgelt erlassen. Bei Nutzungen gemäß § 2 Absatz 2 Nr. 3 dieser Ordnung wird das Nutzungsentgelt zu 50 von Hundert erlassen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Freiberg, 14. Dezember 2017
gez. Matthias Damm
Landrat
Siegel
Anlagen
Anlage 1 – Verwaltungsliegenschaften
Anlege 2 – Entgeltverzeichnis
Anlage 3 – Musternutzungsvertrag
Anlage 1
Verwaltungsliegenschaften
abschließende Aufstellung der zur Nutzung freigegebenen Räume
Verwaltungsgebäude | Raumart | Nr. | Kapazität |
Döbeln, Str. des Friedens 9a, Haus 3 | - großer Beratungsraum( 213 m²) | 316 | 90 Pers. |
Döbeln, Str. des Friedens 20 (Hauptgebäude) | - Beratungsräume (57 und 84 m²) | 0,15 1.06 | 20 Pers. 40 Pers. |
Freiberg, Frauensteiner Str. 43 (Hauptgebäude) | - Beratungsraum (114 m²) | 003 | 40 Pers. |
Mittweida, Am Landratsamt 3, Haus A | - Beratungsraum (96 m²) | 112 | 30 Pers. |
Schulen | Raumart | Nr. | Kapazität |
Berufliches Schulzentrum Döbeln, Thomas-Mann-Str. 1 | - Klassenraum (66 m²) - Konferenzraum (92 m²) - Saal/ Aula (147 m²) | verschiedene A212 C307 + C308 | 28 Pers. 35 Pers. 80 Pers. |
Berufliches Schulzentrum Döbeln, Friedrichstr. 21 | - Klassenraum (59 m²) | verschiedene | 28 Pers. |
Martin-Luther-Gymnasium Hartha, Döbelner Str. 53 | - Klassenraum (64 m²) | verschiedene | 28 Pers. |
Berufliches Schulzentrum Rochlitz, Dr.-Bernstein-Str. 1 | - Klassenraum (61 m²) - Saal/Aula (128 m²) | verschiedene 1.11 + 1.12 | 28 Pers. 70 Pers. |
Johann-Mathesius-Gymnasium Rochlitz, Seminarstr. 1 | - Klassenraum (56 m²) - Saal/Aula (194 m²) | verschiedene 406 | 28 Pers. 188 Pers. |
Berufliches Schulzentrum Burgstädt, Bahnhofstr. 5 | - Klassenraum (59 m²) - Konferenzraum (76 m²) | verschiedene 3.00 | 28 Pers. 60 Pers. |
Gymnasium Burgstädt, Friedrich-Marschner-Str. 18 | - Klassenraum (58 m²) - Konferenzraum (105 m²) - Saal/Aula (394 m²) | verschiedene 1.19 1.01 + 1.02 | 28 Pers. 98 Pers. 200 Pers. |
Berufliches Schulzentrum Mittweida, Poststr. 13 und 16a | - Klassenraum (61 m²) - Saal/Aula (223 m²) | verschiedene 5.1a + 5.1b | 28 Pers. 100 Pers. |
Berufliches Schulzentrum Julius Weisbach Freiberg, Schachtweg 2 | - Klassenraum (61 m²) - Konferenzraum (80 m²) - Saal/Aula (469 m²) | verschiedene 1-1.01 1-0.14 | 28 Pers. 75 Pers. 200 Pers. |
Berufliches Schulzentrum Freiberg, Turnerstr. 5 | - Klassenraum (59 m²) - Konferenzraum (72 m²) - Saal/ Aula (138 m²) | verschiedene 1.17 1.15 | 28 Pers. 29 Pers. 110 Pers. |
Fachschulzentrum Zug, Hauptstr. 150 | - Klassenraum (52 m²) - Konferenzraum (70 m²) - Saal/Aula (308 m²) | verschiedene 212 143 | 28 Pers. 35 Pers. 200 Pers. |
Bernhard-von-Cotta-Gymnasium Brand-Erbisdorf, Haasenweg 2 | - Klassenraum (63 m²) - Konferenzraum (121 m²) - Säle/Aulen (384 und 225 m²) | verschiedene 0.16 0.11/0.38 | 28 Pers. 99 Pers. 180/80 Pers. |
Samuel-von-Pufendorf-Gymnasium Flöha, Turnerstr. 16 | - Klassenraum (64 m²) - Konferenzraum (234 m²) - Saal/Aula (690 m²) | verschiedene E.20 F.1 | 28 Pers. 110 Pers. 200 Pers. |
Berufliches Schulzentrum Julius Weisbach Flöha, Bahnhofstr. 20 | - Klassenraum (62 m²) - Saal/Aula (176 m²) | verschiedene 1-1-01 | 28 Pers. 80 Pers. |
Anlage 2
Entgeltverzeichnis
Schulgebäude:
Klassenraum | Konferenzraum | Aula/Saal | |
Kosten pro Stunde | 21,17 EUR | 21,65 EUR | 23,55 EUR |
Pauschalkosten | 145,47 EUR | 151,66 EUR | 176,15 EUR |
Verwaltungsgebäude:
Beratungsraum | großer Beratungsraum | |
Kosten pro Stunde | 21,65 EUR | 23,07 EUR |
Pauschalkosten | 137,74 EUR | 153,89 EUR |
Die ausgewiesenen Entgelte gelten für die Nutzung eines Raumes. Da einzelne Kostenbestandteile lediglich pro Nutzung anfallen, ergeben sich im Falle der Anmietung mehrerer Räume Ermäßigungen. Näheres ist auf Anfrage in Erfahrung zu bringen.
Anlage 3
Musternutzungsvertrag
zwischen dem
Landkreis Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
vertreten durch den Landrat, Herrn Matthias Damm
- Landkreis -
und dem Name Nutzer (Stadt/Firma/ Person …)
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Ggf. rechtliche Vertretung durch Herrn/ Frau Vorname Nachname
- Nutzer -
§ 1 Nutzungsobjekt
Im [Name Objekt], [Straße Hausnummer], [Postleitzahl Ort], wird der [Name/ Nummer Raum] zur Durchführung [einer Veranstaltung gem. Antragstellung] genutzt.
Der Nutzer verpflichtet sich sicherzustellen, dass sich die Besucher der Veranstaltung ausschließlich in den vertraglich vereinbarten Räumen aufhalten, sowie die dafür vorgesehenen Verkehrsflächen und Toiletten benutzen. Das Betreten der übrigen Gebäudeteile ist untersagt.
§ 2 Nutzungsdauer
Die Nutzung erfolgt am XX.XX.20XX von XX:00 – XX:00 Uhr.
§ 3 Hausrecht
Das Hausrecht übt der Schul- oder Dienststellenleiter bzw. deren Vertreter aus. In der Abwesenheit derer ist der Hausmeister Träger dieses Rechtes. Der Nutzer, dessen Erfüllungsgehilfen sowie sämtliche Teilnehmer der Nutzung haben den Anweisungen des Hausrechtsausübenden Folge zu leisten.
Die Schul-/Hausordnung des Objektes ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages (siehe Anlage).
Zur Sicherstellung der Veranstaltung, insbesondere in Verbindung mit § 1 Satz 2, verpflichtet sich der Nutzer, dem Hausmeister Aufsichtspersonal zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Nutzungsentgelt
Das Nutzungsentgelt für die X-stündige Nutzung des [Name/ Nummer Raum] beträgt XXX,XX Euro.
Das Nutzungsentgelt in Höhe von XXX,XX Euro ist am XX.XX.20XX fällig und auf nachstehendes Konto des Landkreises Mittelsachsen kostenfrei zu überweisen:
Sparkasse Mittelsachsen
Eine gesonderte Rechnungslegung erfolgt nicht.
Wird das Nutzungsentgelt nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt gezahlt, so ist der Landkreis berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechtsfolgen, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gem. § 247 BGB – mindestens jedoch
6 % - ab dem Fälligkeitstag zu verlangen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Für jedes außergerichtliche Mahnschreiben kann der Landkreis eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro verlangen.
Im Falle einer Stornierung nach Vertragsabschluss hat der Nutzer einen Anteil in Höhe von 50 von Hundert des Nutzungsentgeltes zum Fälligkeitstermin auf das Konto des Landkreises Mittelsachsen kostenfrei zu überweisen.
§ 5 Nutzungszweck
Der Nutzer verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand ausschließlich für die Durchführung des im § 1 Satz 1 genannten Zwecks zu benutzen.
§ 6 Überlassung an Dritte
Die ganze oder teilweise Überlassung von Rechten aus diesem Vertrag an Dritte ist nicht gestattet.
§ 7 Haftung
Der Nutzer haftet insbesondere für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang mit gemieteten und/oder eingebrachten Einrichtungen und technischen Ausstattungen entstehen.
Der Nutzer haftet insbesondere für Schäden, die von Besuchern der vom Nutzer organisierten Veranstaltung verursacht werden, soweit der Nutzer durch die Art , den Inhalt oder die Gestaltung der Veranstaltung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen konnte und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat.
Der Nutzer haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die Dritten, seinen Mitarbeitern oder ihm selbst durch die Überlassung der Räume entstehen, soweit der Nutzer durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Nutzung schuldhaft hierzu beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen konnte und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat. Im Übrigen richten sich Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Landkreis keine Haftung übernommen.
§ 8 Versicherung
Der Nutzer hat bei Beantragung die Bescheinigung zu einer Haftpflichtversicherung mit folgendem Versuchungssummen nachgewiesen:
Höhere Versicherungssummen sind in jedem Fall zulässig.
§ 9 Übergabe/Rückgabe
Vor Beginn und nach Beendigung der Nutzung ist durch den Hausmeister per Übergabe der ordnungsgemäße Zustand sicherzustellen. Dies ist zu protokollieren.
Sofern Gerätschaften wie Soundanlagen, PC’s, Tageslichtprojektoren, Beamer, oder Leinwände in die Nutzung einbezogen werden, ist der Nutzer durch den Hausmeister fachgerecht einzuweisen. Dies ist in das Protokoll aufzunehmen.
§ 10 Sonstige Vereinbarungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Neue zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommen.
Freiberg, [Datum] [Ort],[Datum]
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Landkreis Nutzer