Zweckverband Kriebsteintalsperre

25.07.2018

§ 1 Wirtschaftsplan

1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit
  Erträge Aufwendungen
A) den Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan 1.102.500,00 € 1.082.600,00 €
B) den Erträgen und Aufwendungen im Liquiditätsplan    
    Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit   64.000,00 €
    Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit   - 50.000,00 €
    Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit   - 28.300,00 €
C) einem voraussichtlichen Betriebsergebnis in Höhe von   19.900,00 €
2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen   0,00 €
§ 2 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
  180.000,00 €
§ 3  Umlage
Gemäß § 60 SächsKomZG sowie §§ 19 u. 20 der Verbandssatzung des Zweckverbandes
Kriebsteintalsperre wird eine Umlage von 50.000,00 € für laufende Zwecke sowie eine Umlage
in Höhe von 50.000,00 € für Investitionen erhoben.
   

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2018 wurden von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 19.07.2018 bestätigt.

Kriebstein, den 19.07.2018

gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre