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25.07.2018
§ 1 Wirtschaftsplan
1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit | ||
Erträge | Aufwendungen | |
A) den Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan | 1.102.500,00 € | 1.082.600,00 € |
B) den Erträgen und Aufwendungen im Liquiditätsplan | ||
Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 64.000,00 € | |
Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | - 50.000,00 € | |
Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit | - 28.300,00 € | |
C) einem voraussichtlichen Betriebsergebnis in Höhe von | 19.900,00 € | |
2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen | 0,00 € | |
§ 2 Kassenkredit Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 180.000,00 € | |
§ 3 Umlage Gemäß § 60 SächsKomZG sowie §§ 19 u. 20 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre wird eine Umlage von 50.000,00 € für laufende Zwecke sowie eine Umlage in Höhe von 50.000,00 € für Investitionen erhoben. |
Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2018 wurden von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 19.07.2018 bestätigt.
Kriebstein, den 19.07.2018
gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre