Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

24.06.2019

Betroffene Flurstücke

Stadt Leisnig:
Gemarkung Leisnig (2888): 1093/9, 1093/10, 1093/11, 1245/1, 1247/1, 1248, 1251, 1252, 1253/2, 1253/4, 1254/1, 1255/1, 1256, 1258, 1259, 1260, 1261/1, 1261/2, 1264, 1265, 1266, 1267, 1274, 1275, 1279/1, 1281, 1282/2, 1284/2, 1285/2, 1296/1, 1296/2, 1297/1, 1297/2, 1297, 1304/3, 1330/6, 1333/6, 1333/9, 1333/10, 1334/2, 1336/2, 1337/1, 1787/4, 1791

Gemarkung Minkwitz (2910): 93/11, 94, 95

Art der Änderung

  1.  Zerlegung
  2.  Berichtigung der Flächenangabe
  3.  Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 25. Juni 2019 bis zum 24. Juli 2019 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit

  • Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
  • Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mi. nach Vereinbarung
  • Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Zerlegung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden kann. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg zu erheben.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.   

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Döbeln, den 20. Juni 2019

gez. i.A. Hendrik Kautzner

Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin 
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen  (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482).