Benutzungs- und Entgeltordnung des Museums Schloss Rochsburg der Mittelsächsischen Kultur gGmbH vom 01.08.2009 mit Änderung

26.06.2019

§ 1 Status

Das Museum Schloss Rochsburg (im Folgenden Museum genannt) ist eine Einrichtung der Mittelsächsischen Kultur gGmbH. Für die im Entgeltverzeichnis zu dieser Benutzungs- und Entgeltordnung genannten Leistungen werden Entgelte erhoben.

§ 2 Aufgaben

Aufgaben des Museums sind das Sammeln, Bewahren, Forschen und die Präsentation zur Geschichte der Rochsburg, ihren Besitzern, Bauherren, ihrem Umfeld und die Einbindung der daraus gewonnenen Erkenntnisse in heimatgeschichtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge. Es vermittelt dem Besucher darüber hinaus Informationen zur feudalen Wohnkultur des Landadels und zu Baumaßnahmen der jüngsten Vergangenheit. Entsprechend materieller und baulicher Gegebenheiten wird ständig an der Aktualisierung und Erweiterung der Ausstellung gearbeitet. Außerdem werden in angemessenen Abständen Sonderausstellungen verschiedener künstlerischer und kunsthandwerklicher Richtungen bzw. thematische Sonderausstellungen gezeigt.

§ 3 Entgelte und Fälligkeit

Von Museumsbesuchern ab einem Alter von 6 Jahren werden Entgelte nach Maßgabe des anliegenden Entgeltverzeichnisses erhoben, welches Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltordnung ist.

Die Entgelte sind unmittelbar vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung fällig und in bar zu entrichten.

Wird der Museumsbesuch über Dritte wie Reiseveranstalter oder Tourismus­verbände organisiert, so kann im Einzelfall Rechnungslegung für die Eintrittsentgelte erfolgen. Rechnungslegung kann im Ausnahmefall auch für Entgelte nach Nr. 6. des Entgeltverzeichnisses erfolgen. Bei Rechnungslegung sind die Entgelte 10 Tage ab Rechnungsdatum fällig.

schlösserlandKARTEN werden im Rahmen ihrer Gültigkeit als Eintrittsberechtigung für einen Ausstellungsbesuch gemäß Punkt 1. der Entgeltübersicht (ohne Nutzung Audioguide-Gerät) akzeptiert.

§ 4  Ermäßigung

1. Ermäßigungen für Eintrittsentgelte und Führungen werden für folgende Personengruppen gewährt:

  • Kinder ab 6 Jahren
  • Schüler/Studenten/Auszubildende bis zu 25 Jahren
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
  • freiwillig Wehrdienstleistende
  • Teilnehmer eines freiwilligen Jahres
  • Personen mit Schwerstbeschädigung (ab 80 %) und jeweils eine Begleitperson
  • Inhaber eines Sozialpasses sowie die dort aufgeführten Berechtigten

2. Ermäßigungen für Eintrittsentgelte werden für folgende Personengruppen gewährt:

  • Mitglieder ICOM (International Council of Museums), ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege)

3. Für Mitglieder des Deutschen Museumsbundes ist der Museumsbesuch kostenfrei.

4. Die jeweils erforderlichen Nachweise sind an der Museumskasse vorzulegen.

    Es kann jeweils nur eine Ermäßigung je Person und Museumsbesuch in Anspruch genommen werden.

§ 5 Nutzung

  1. Mit dem Entrichten des Eintrittsentgeltes erwirbt der Besucher eine Eintrittskarte. Diese berechtigt ihn, innerhalb der Öffnungszeiten des Museums die für Besucher zugänglichen Räume bzw. Außenanlagen entsprechend der gelösten Eintrittskarte zu betreten.
  2. Der Erwerb einer Erlaubnis nach Nr. 5. des Entgeltverzeichnisses berechtigt den Besucher, in den Museumsräumen für private Zwecke zu fotografieren.
  3. Der Erwerb einer Erlaubnis nach Nr. 6. des Entgeltverzeichnisses berechtigt zur Nutzung von Reproduktionen und zur Wiedergabe von Sachzeugen und Schriftgut des Museums zu gewerblichen Zwecken. Konkrete inhaltliche Regelungen sind im Einzelfall vertraglich mit der Museumsleitung zu vereinbaren.
  4. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder einer Erlaubnis nach Nr. 5. oder 6. des Entgeltverzeichnisses erkennt der Besucher die Hausordnung des Museums an, die im Kassenraum des Museums für jedermann zugänglich aushängt.
  5. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können des Museums verwiesen werden.

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung gilt ab dem 01.01.2020.

Freiberg, den 17.06.2019

gez. Matthias Damm
Aufsichtsratsvorsitzender     

Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung des Museums Schloss Rochsburg
Entgeltübersicht ab 01.01.2020

1. Ausstellungsbesuch   
  Erwachsene: 5,00 €
  Ermäßigte nach § 4 Abs. 1. und 2.:  3,00 €
  Gruppen ab 10 Personen pro Person (Erwachsener/Ermäßigter):                             4,50 €/2,50 €
  Familienkarten:  
  für 2 Erwachsene und ab 1 Kind 12,00 €
  für 1 Erwachsenen und ab 2 Kindern  10,00 €
  Vermietung Audioguide je Gerät 2,00 €
     
2. Führungen  
2.a) Einführung in der Schlosskapelle St. Anna (ca. 15 Minuten)  
  Erwachsene: 2,00 €
  Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.: 1,50 €
  Mindestbetrag:1 10,00 €
     
2.b) Außenführung durch die Schlossanlage (ca. 45 Minuten)  
  Erwachsene: 5,00 €
  Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.: 3,00 €
  Mindestbetrag:1 30,00 €
     
2.c) Innenführung durch die Museumsräume (ca. 60 Minuten)  
  Erwachsene: 7,00 €
  Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.: 5,00 €
  Gruppen ab 10 Personen pro Person (Erwachsene/Ermäßigte) 2,50 €/1,50 €
  Mindestbetrag: 1 30,00 €
     
2.d) Thematische Führungen:  
  Erwachsene: 6,00 €
  Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.:  4,00 €
  Mindestbetrag: 1 60,00 €
     
2.e) Führung auf den Bergfried (ca. 45 Minuten) ohne Ausstellungsbesuch  
  Erwachsene:  4,00 €
  Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.: 3,00 €
  Mindestbetrag: 1 20,00 €
     
2.f) Führung für Blinde und Sehbehinderte  
  pro Person inkl. Begleitperson: 4,00 €
     
2.g) Gruppenführungen außerhalb der Öffnungszeiten  
  Zuschlag je Gruppe:  25,00 €
     
  Museumspädagogische Angebote für Kinder- und Schülergruppen  
  (1 Betreuer je Gruppe hat freien Eintritt)   
  pro Schüler 3,00 €
  pro Erwachsener 4,00 €
  Mindestbetrag:1 60,00 €
     
  Projekttag für Grundschüler (Mindestteilnehmerzahl 40 Schüler)  
  (1 Betreuer je Klasse hat freien Eintritt)  
  pro Schüler 5,00 €
  pro Erwachsener 5,00 €
     
  zusätzlicher Projektbaustein  
  (1 Betreuer je Klasse/Gruppe hat freien Eintritt)  
  pro Schüler 2,00 €
  pro Erwachsener 2,00 €
     
  Bei Buchung von Führungen und museumspädagogischen Angeboten sind Stornierungen bis drei Tage vorher kostenfrei möglich. Bei Nichterscheinen der Gruppe oder nicht fristgemäßer Stornierung ist ein Entgelt in Höhe von 30,00 € je Gruppe fällig.
  Sonderveranstaltungen (Konzerte, Projekte, Lesungen) und Sonderführungen gesonderte Preisfestlegungen
  Foto- und Filmerlaubnis für private Zwecke pro Person 2,00 €
  Reproduktionen für gewerbliche Zwecke pro Auftrag 250,00 €
     
  Vermietungen von Räumen und definierten Flächen im Außenbereich werden separat nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung festgelegt.
Die Vermietung von Bierzeltgarnituren und Stehtischen erfolgt nur in Verbindung mit Flächen- bzw. Raumvermietungen.
  1Das Angebot kommt nur zustande, wenn eine Mindesteinnahme in der angegebenen Höhe gewährleistet ist.