Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

25.09.2018

Die Baugenehmigung wird hiermit nach § 70 Abs. 3 SächsBO durch Öffentliche Bekanntmachung den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken zugestellt.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Baugenehmigung bezieht sich auf die Errichtung einer Anlage baugleichen Typs. Einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung bedurfte es nicht. Der Mastaufsatzpunkt entspricht dem bauaufsichtlich geprüftem Fundament, wonach unter Bescheidbestandteil Az. 17BAU1453-BF01-17) eine Befreiung von der Festsetzung Baufeld A 1 des Bebauungsplans „Windpark Bockelwitz“ (in der Fassung seiner 1. Änderung) bei Nutzung der Zuwegung zur WEA im Bestand erteilt wurde.

Für diese Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweise:

Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des elektronischen Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt Landkreis Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 212a möglich.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel.Nr. 03731/799 1949 (Sekretariat) bzw./-1914 erforderlich.

gez. Wagner
Stellv. Referatsleiter