Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

10.06.2020

Betroffene Flurstücke

Gemeinde Großweitzschen:
Gemarkung Strocken (2851): 1/2, 2/1, 6/1, 14/a, 14/b, 17, 19, 21/4, 23/1, 24/2, 24/3, 24/4, 33, 34, 36/1, 42/1, 42/2, 46, 73, 103/1, 172, 173, 174, 177/1, 177/2, 183, 186/2, 186/4, 186/5, 220

Gemarkung Zaschwitz (2870): 7/2, 13, 15, 18/4, 19, 23/1, 24/2, 43/1, 51, 60/1, 61

Gemarkung Kleinweitzschen (2869): 12, 42, 43, 88/5, 88/7

Gemarkung Höckendorf (2868): 1/1, 1/2, 3/4, 5/4, 7/2, 8/2, 9/1, 9/2, 18, 19, 20, 41/2, 48/2, 48/3, 108, 110

Gemarkung Redemitz (2923): 1/6, 2/1, 7, 9/1, 12/a, 14/2, 15

Art der Änderung

  1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart
  2. Veränderung von Gebäudedaten
  3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 11. Juni 2020 bis zum 10. Juli 2020 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit

  • Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
  • Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mi.  nach Vereinbarung
  • Do. 09:00 – 12:00 Uhr und13:00 – 18:00 Uhr
  • Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Für eine Einsichtnahme ist eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 erforderlich.

Döbeln, den 28. Mai 2020

gez. i.A. Hendrik Kautzner

Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 431).