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30.10.2018
Im Rahmen einer naturschutzfachlichen Überprüfung wurden im Landkreis Mittelsachsen zwei Einzelbäume ohne Schutzstatus aus den Gemarkungen Langenau und Leisnig auf Ihre Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit begutachtet.
Im Ergebnis dieser Überprüfung werden die beiden Einzelbäume als Baum-Naturdenkmale durch die oben genannte Rechtsverordnung festgesetzt. Ziel dieser Neuausweisung durch Rechtsverordnung ist, den Erhalt und die Entwicklung wertvoller Bäume zu sichern.
Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten liegt bei der nachfolgend genannten unteren Naturschutzbehörde vom 9. November 2018 bis 12. Dezember 2018 einen Monat zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der angegebenen Sprechzeiten aus:
Landratsamt Mittelsachsen Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft Referat Naturschutz Zimmer A 305 Leipziger Straße 4 09599 Freiberg | Dienstag und Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr |
Zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben benannten Stelle vorgebracht werden.
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.
Freiberg, den 24. September 2018
gez. Matthias Damm
Landrat