Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen im Landkreis Mittelsachsen

30.10.2018

Im Rahmen einer naturschutzfachlichen Überprüfung wurden im Landkreis Mittelsachsen zwei Einzelbäume ohne Schutzstatus aus den Gemarkungen Langenau und Leisnig auf Ihre Schutzwürdigkeit, Schutzbedürftigkeit und Schutzfähigkeit begutachtet.

Im Ergebnis dieser Überprüfung werden die beiden Einzelbäume als Baum-Naturdenkmale durch die oben genannte Rechtsverordnung festgesetzt.  Ziel dieser Neuausweisung durch Rechtsverordnung ist, den Erhalt und die Entwicklung wertvoller Bäume zu sichern.

Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten  liegt bei der nachfolgend genannten unteren Naturschutzbehörde vom 9. November 2018 bis 12. Dezember 2018 einen Monat zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der angegebenen Sprechzeiten aus:

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Naturschutz
Zimmer A 305
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg
Dienstag und Donnerstag
09:00 - 18:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
 

Zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben benannten Stelle vorgebracht werden.

Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

Freiberg, den 24. September 2018

gez. Matthias Damm
Landrat