Ab Samstag: Maskenpflicht in Läden
26.08.2021
Demnach gilt ab Samstag im Landkreis beispielsweise wieder die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Angeboten und Behörden, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflächen handelt.
Neben der weiterhin bestehenden Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr muss unter anderem auch an Bahnhöfen, Haltestellen und dergleichen sowie bei der Abholung von Speisen eine medizinische Maske getragen werden. Außerdem muss der Mund-Nasen-Schutz auch bei Großveranstaltungen mit mehr als 5 000 Besucherinnen und Besucher getragen werden.
Heute meldete das Gesundheitsamt vier Fälle.
Der Fragen-Antwort-Katalog wurde auf der Corona-Seite des Landkreises angepasst.