Änderung beim Umtausch der Fahrerlaubnis – Digitalisierung der Verfahren

09.07.2025

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Mittelsachsen befindet sich aktuell in einer umfassenden Umstrukturierungsphase zur Digitalisierung ihrer Verwaltungsabläufe. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern künftig eine moderne, serviceorientierte Antragstellung zu ermöglichen.

In diesem Zusammenhang ergeben sich wichtige Änderungen.

  1. Ende der postalischen Antragstagstellung zum Führerscheinumtausch:
    Die Möglichkeit, einen Antrag auf Umtausch des Führerscheins per Post einzureichen, endet am 31. Juli 2025. Anträge, die bis zu diesem Datum eingehen, werden noch bearbeitet. Ab dem 1. August 2025 ist eine persönliche Antragstellung nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Parallel arbeitet die Behörde intensiv an der Einführung eines digitalen Verfahrens.
  2. Digitaler Antrag: Der Pflichtumtausch und die Ersterteilung der Fahrerlaubnis soll künftig online möglich sein. Die Einführung des Verfahrens ist für das 4. Quartal 2025 geplant. Dann kann der Antrag vollständig digital gestellt werden. Voraussetzung ist ein Nutzerkonto bei BundID. Nur für das Abholen des neuen Führerscheins (bei Pflichtumtausch) ist dann noch ein Termin nötig. Für Personen, die erstmals einen Führerschein erwerben, bietet der Onlineantrag auch die Möglichkeit, dass der Führerschein von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt wird. Voraussichtlich ab 2026 soll die Online-Antragstellung auf weitere Verfahren ausgeweitet werden.
  3. Abholung in den Servicestellen:
    Ebenfalls ab dem 4. Quartal soll es möglich sein, den Führerschein nicht nur in der Fahrerlaubnisbehörde in Döbeln, sondern auch in den Standorten des Landratsamtes in Freiberg und Mittweida abzuholen. Dafür werden entsprechende Servicestellen eingerichtet.
  4. Bargeldlose Zahlung: Der Weg zum Kassenautomat soll ab dem 4. Quartal ebenso entfallen. Es wird die bargeldlose Zahlung direkt am Schalter eingeführt.

„Wir wissen, dass die aktuelle Situation sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für unsere Mitarbeitenden eine große Belastung darstellt. Uns ist bewusst, dass viele Prozesse derzeit nicht zufriedenstellend laufen. Wir arbeiten intensiv an zukunftsfähigen Lösungen – bitten aber um Verständnis, dass nachhaltige Veränderungen Zeit brauchen“, sagt Landrat Sven Krüger. Man habe sich Gedanken gemacht, wie die Abläufe verbessert werden können – dazu gehört auch, dass die postalische Antragstellung eingestellt wird.

Terminvergabe und Kontakt:
Alle Vorsprachen in der Fahrerlaubnisbehörde Döbeln sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Derzeit stehen nur begrenzt Termine zur Verfügung. Abhängig von der Personalkapazität werden jedoch täglich neue Termine freigegeben.

In besonders dringenden Fällen ist die Fahrerlaubnisbehörde über das Kontaktformular auf der Homepage zu erreichen. Bitte geben Sie dabei unbedingt an:

  • Ihr konkretes Anliegen,
  • den Grund für die Dringlichkeit,
  • und eine Telefonnummer für den Rückruf.

Unterlagen für den Umtausch vor Ort:
Vorzulegen sind:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass zwingend mit Meldebescheinigung oder Personalausweis),
  • der aktuelle Führerschein
  • ein biometrisches Lichtbild in Papierform; digitale Passbilder können derzeit nicht verarbeitet werden.
  • Beim Umtausch des Papierführerscheins sind zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (Führerschein ausgestellt außerhalb des jetzigen Landkreis Mittelsachsen) oder die Vorlage der VK30-Karte erforderlich.

Allein im vergangenen Jahr wurden rund 9.400 Führerscheine umgetauscht. Bis zum 19. Januar 2026 sind die Kartenführerscheine an der Reihe, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.