Afrikanische Schweinepest: Aufhebung der Sperrzone I innerhalb des Landkreises Mittelsachsen

19.09.2024

Der Freistaat Sachsen hat die Allgemeinverfügung zur Festlegung der Sperrzone I zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest geändert. Demnach fällt das gesamte Gebiet des Landkreises Mittelsachsen nicht mehr in die Sperrzone I. Damit entfallen für die Jagdausübungsberechtigten aus diesem Gebiet die verschärften Auflagen.

Es gelten somit für alle Jagdausübungsberechtigten im Landkreis Mittelsachsen jetzt wieder gleichlautend folgende Auflagen entsprechend der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur ASP – Anzeigepflicht, Mitwirkung und Entschädigung der Jagdausübungsberechtigten (Fassung vom 3. November 2022, zuletzt geändert am 18. April 2024):

  1. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fall- und Unfallwild) sowie jedes krank erlegte Wildschwein ist unverzüglich unter Angabe des Fund- bzw. Erlegungsortes beim LÜVA anzuzeigen und an einem der vom LÜVA bestimmten Kadaversammelpunkte zu entsorgen. Vorab hat durch den Jagdausübungsberechtigten die Kennzeichnung und Beprobung des Stückes entsprechend der Vorgaben zu erfolgen.
  2. Die Jagdausübungsberechtigten im Freistaat Sachsen haben jedes gesund erlegte Wildschwein unverzüglich nach näherer Anweisung des LÜVA zu kennzeichnen, Blutproben für die Untersuchung auf ASP zu nehmen und einen von dort vorgegebenen Begleitschein auszustellen. Die Proben sind dem jeweils örtlich zuständigen Landratsamt zu übergeben.

Hiermit auch noch mal der Appell an alle Jagdausübungsberechtigten für die Erstellung des Probenahmescheines und des Wildursprungsscheines das ASP Modul im Sächsischen Wildmonitoring Programm zu nutzen indem die Strecke gleich dort korrekt erfasst wird. Dann ist auch eine schnelle und sichere Übermittlung der Ergebnisse der ASP- als auch der Trichinenuntersuchung sichergestellt.