Afrikanische Schweinepest: Veterinäramt appelliert an alle Bürger zur Mithilfe

29.09.2020

Das mittelsächsische Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) appelliert an alle Bürger des Landkreises bei der Verhütung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest mitzuhelfen. Die ersten Nachweise dieser für Schweine hochgefährlichen Tierseuche in Deutschland erfolgten Anfang September in Brandenburg.

Um einen möglichen Eintrag der Seuche nach Sachsen schnell zu erkennen ist es wichtig, dass jedes verendet aufgefundene Wildschwein, auch Tiere die durch einen Unfall verstorben sind, unverzüglich dem LÜVA gemeldet wird. Dazu ist die 03731 799-6234 anzurufen und außerhalb der Dienstzeiten die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 0371 4888200. Die Jäger haben alle Fallwildwildschweine, Unfallwildwildschweine und krank erlegte Wildschweine auf die Afrikanische Schweinepest zu beproben und anschließend sind diese unschädlich über die Tierkörperbeseitigungsanlage Lenz (TKBA) zu entsorgen. Dazu sind im Landkreis  drei Kadaversammelpunkte eingerichtet worden, um die Tiere dort unter seuchenhygienisch sauberen Bedingungen aufzubewahren bis die TKBA diese abholt. Derzeit laufen die Planungen für noch zwei weitere Sammelpunkte im Landkreis. Insgesamt wurden seit April 2020 24 Fall- und Unfallwildschweine auf Afrikanische Schweinepest im Landkreis beprobt.

Von der Landesdirektion Sachsen wurde zudem im April 2020 für den Landkreis Görlitz und den Landkreis Bautzen die Beprobung aller gesund erlegten Wildschweine angeordnet und die Entsorgung aller Aufbrüche und der Schwarte von erlegtem Schwarzwild über die Tierkörperbeseitigungsanlage. Sollte die Tierseuche weiter fortschreiten kann es auch im Landkreis Mittelsachsen zu einer solchen Anordnung kommen. Daher plant das LÜVA gemeinsam mit den Jagdgenossenschaften die Standorte für diese Sammeltonnen. Die Jäger bringen bereits jetzt freiwillig Blutproben von gesund erlegten Wildschweinen zur Untersuchung. Dieses Jahr wurden bereits 616 Proben untersucht.

Das Virus ist sehr langlebig und hält sich bei Zimmertemperatur beispielsweise gut vier Monate, im blutverseuchten Erdboden 205 Tage, im gekühlten Schlachtkörper sieben Monate, in Schinken bis zu 399 Tage. „Bei der Verarbeitung von Fleisch und Fleischprodukten wird es erst bei einer erzielten Kerntemperatur von 69 Grad inaktiviert“, erklärt die Veterinärmedizinerin Dr. Anke Kunze vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. Vor diesem Hintergrund appelliert sie, Fleisch- und Wurstreste, wenn überhaupt, nur in geschlossenen Behältnissen wegzuwerfen und nicht aus dem Ausland mitzubringen. Denn das Virus der ASP kann außer über Blut und Sperma auch über die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie durch schweineblutkontaminierte Gegenstände von Tier zu Tier übertragen werden. Vor dem Hintergrund der vielen Seuchenausbrüche in Hausschweinebeständen in Osteuropa appelliert das mittelsächsische Veterinäramt an alle Urlaubsrückkehrer, keine Rohwürste wie Salami und Knacker und keinen rohen Schinken oder rohes Schweinefleisch aus diesen Regionen mitzubringen. Die Gefahr, dass sich Wildschweine durch unachtsam weggeworfene Reste mit dem Erreger infizieren, ist enorm hoch. Das trägt dazu bei, dass die Seuche über große Entfernungen hinweg verschleppt werden kann. Bei einer Infektion tritt meist der Tod der Tiere nach zwei bis zehn Tagen ein. Symptome einer Infektion sind beispielsweise Fieber, Blutungen und Appetitverlust. „Auf den ersten Blick unterscheiden sie sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest. Deshalb sind die Probenentnahmen im Wild- und Hausschweinbestand so wichtig. Denn nur mithilfe der Labordiagnostik lässt sich die ASP zweifelsfrei feststellen beziehungsweise ausschließen“, erläutert Dr. Anke Kunze. Abschließend betont sie, dass die Krankheit für den Menschen völlig ungefährlich ist. In diesem Zusammenhang  wurden durch das LÜVA Plakate, die das Land Sachsen als Warnhinweise zur Verfügung gestellt hat, an die Gemeinden mit viel Tourismus verteilt um vor allem an Wanderparkplätzen vor einer unachtsamen Entsorgung von Lebensmitteln zu warnen.

Eine sehr wichtiger Punkt ist die Verhinderung der Einschleppung dieser hochgefährlichen Tierseuche in unsere Hausschweinebestände. Daher hat das LÜVA die Schweinehalter regelmäßig über die aktuelle Situation informiert und die großen Bestände aufgefordert, an einem freiwilligen Überwachungsprogramm teilzunehmen. Einige große Schweinehalter im Landkreis nutzen dies bereits. Dabei werden jede Woche mindestens zwei verendete Schweine beprobt und das Veterinäramt kontrolliert zwei Mal jährlich, ob es einen klinischen Verdacht auf die Seuche gibt und alle Biosicherheitsmaßnahmen strengstens eingehalten werden. Solche Betriebe können im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Wildbestand Ausnahmegenehmigungen für das Verbringen von Schweinen aus einer Restriktionszone unter erleichterten Bedingungen beantragen. Auch alle anderen Schweinehaltungen und insbesondere Auslauf- und Freilandhaltungen von Schweinen werden durch das LÜVA auf die Einhaltung der seuchenhygienischen Regelungen kontrolliert. In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Haltung von Schweinen im Freien im LÜVA beantragt werden muss und nur unter sehr strengen Auflagen genehmigt werden kann (zum Beispiel doppelter Zaun mit Untergrabschutz). Es muss jeglicher Kontakt von Hausschweinen mit  Wildschweinen verhindert werden. Auch das Verfüttern von tierischen Speiseabfällen an Hausschweine ist strengstens verboten.

Der Landkreis Mittelsachsen hat sich auch in seiner technischen und materiellen Ausstattung auf den Ernstfall vorbereitet. Auf der Internetseite des Landkreises ist ein Fragen-Antwort-Katalog zur ASP eingestellt.

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