Afrikanische Schweinepest: Veterinäramt appelliert an Urlauber
03.08.2020
Das mittelsächsische Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt hat weiterhin die aktuelle Ausbreitung der Viruskrankheit Afrikanische Schweinepest (ASP) im Blick. In Deutschland gibt es noch keinen Fall, aber in Osteuropa breitet sich die Krankheit aus, wie zum Beispiel im Baltikum, in Bulgarien, Moldawien, Polen, Rumänien, Serbien, der Slowakei, der Ukraine und Ungarn. Der westlichste Fundort eines infizierten Wildschweines in Polen ist nunmehr nur noch gut zehn Kilometer von Sachsen und Brandenburg entfernt. Besorgnis erregend ist die sehr hohe Anzahl der Seuchenausbrüche in Hausschweinebeständen in Rumänien. Aber auch in Bulgarien, Serbien, Polen und der Ukraine gibt es aktuell solche Fälle. Um einen möglichen Eintrag der Seuche nach Sachsen schnell zu erkennen, wurde am 16. April eine Regelung erlassen. Demnach gibt es die Verpflichtung im ganzen Freistaat Fallwildwildschweine, Unfallwildwildschweine und krank erlegte Wildschweine als sogenannte Indikatortiere dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Die Tierkörper sind auf die Afrikanische Schweinepest zu beproben und anschließend unschädlich über die Tierkörperbeseitigungsanlage Lenz zu entsorgen. Zudem wurde für den Landkreis Görlitz und den Landkreis Bautzen zusätzlich die Beprobung aller gesund erlegten Wildschweine angeordnet und, insofern sie anfallen, die Entsorgung aller Aufbrüche und der Schwarte von erlegtem Schwarzwild über die Tierkörperbeseitigungsanlage. Seit diesem Zeitpunkt wurden aus dem Landkreis Mittelsachsen insgesamt 170 Proben in der Landesuntersuchungsanstalt untersucht, davon neun sogenannte Indikatortiere. Auch einige große Schweinehalter im Landkreis nehmen seit kurzem an einem freiwilligen Überwachungsprogramm teil. Dabei werden jede Woche mindestens zwei verendete Schweine beprobt und das Veterinäramt kontrolliert zwei Mal jährlich, ob es einen klinischen Verdacht auf die Seuche gibt und alle Biosicherheitsmaßnahmen strengstens eingehalten werden. Solche Betriebe können im Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest im Wildbestand Ausnahmegenehmigungen vom ansonsten verbotenen Verbringen von Schweinen aus einer Restriktionszone heraus beantragen.
Das Virus ist sehr langlebig und hält sich bei Zimmertemperatur beispielsweise gut vier Monate, im blutverseuchten Erdboden 205 Tage, im gekühlten Schlachtkörper sieben Monate, in Schinken bis zu 399 Tage. „Bei der Verarbeitung von Fleisch und Fleischprodukten wird es erst bei einer erzielten Kerntemperatur von 69 Grad inaktiviert“, erklärt die Veterinärmedizinerin Dr. Anke Kunze vom Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. Vor diesem Hintergrund appelliert sie, Fleisch- und Wurstreste, wenn überhaupt, nur in geschlossene Behältnisse wegzuwerfen und nicht aus dem Ausland zu importieren. Denn das Virus der ASP kann außer über Blut und Sperma auch über die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie durch schweineblutkontaminierte Gegenstände von Tier zu Tier übertragen werden.
Vor dem Hintergrund der vielen Seuchenausbrüche in Hausschweinebeständen in Osteuropa appelliert das mittelsächsische Veterinäramt an alle Urlaubsrückkehrer, keine Rohwürste wie Salami und Knacker und keinen rohen Schinken oder rohes Schweinefleisch aus diesen Regionen mitzubringen. Die Gefahr, dass sich Wildschweine durch unachtsam weggeworfene Reste mit dem Erreger infizieren, ist enorm hoch. Das trägt dazu bei, dass die Seuche über große Entfernungen hinweg verschleppt werden kann. Bei einer Infektion tritt meist der Tod der Tiere nach zwei bis zehn Tagen ein. Symptome einer Infektion sind beispielsweise Fieber, Blutungen und Appetitverlust. „Auf den ersten Blick unterscheiden sie sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest. Deshalb sind die Probenentnahmen im Wild- und Hausschweinbestand so wichtig. Denn nur mithilfe der Labordiagnostik lässt sich die ASP zweifelsfrei feststellen beziehungsweise ausschließen“, erläutert Dr. Anke Kunze. Abschließend betont sie, dass die Krankheit für den Menschen völlig ungefährlich ist.
Auf der Internetseite des Landkreises ist ein Fragen-Antwort-Katalog zur ASP eingestellt.