Allgemeinverfügung zur Borkenkäferbekämpfung

28.08.2020

Weiterhin sind Waldbesitzer im südlichen Teil des Landkreises verpflichtet ihre Bäumbestände auf einen Borkenkäferbefall zu kontrollieren. Darauf weist das Referat Forst und Jagd im Landratsamt hin. Grundlage bildet eine entsprechende Allgemeinverfügung.

Konkret geht es um die Wälder mit Fichten und Lärchen. Merkmale für einen Borkenkäferbefall sind beispielsweise Bohrlöcher sowie frisches Bohrmehl an der Rinde und im Stammfußbereich. Wird ein Befall festgestellt, ist dieser Herd dringend bis zum Ausflug der fertig entwickelten Käfer zu beseitigen. Erfolgt keine Bekämpfung, droht die Ersatzvornahme. Diese wird den Besitzern in Rechnung gestellt.

Die vollständige Verfügung ist im elektronischen Amtsblatt unter www.landkreis-mittelsachsen.de/amtsblatt.de abzurufen.