Am 26. Mai ist Wahltag
09.05.2019
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Europa- und Kreistagswahl:
Wer ist wahlberechtigt?
Bei der Kreistagswahl sind die Bürger des Landkreises wahlberechtigt, das heißt jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), der das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten im Landkreis seine Hauptwohnung hat, sofern das Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist. An der Europawahl dürfen alle volljährigen, wahlberechtigten Deutschen und Unionsbürger teilnehmen, die seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder in den übrigen EU-Mitgliedsstaaten eine Wohnung haben, sofern das Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist.
Weitergehendes zur Wahlberechtigung bei der Europawahl regelt Paragraf 6 des Europawahlgesetzes (EuWG).
Wo kann man wählen gehen?
Jeder Wahlberechtigte hat bis zum 5. Mai seine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Darauf ist der Wahlraum angegeben, wo der Wahlberechtige wählen kann. Die rund 340 allgemeinen Wahllokale in Mittelsachsen haben am 26. Mai von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wem es am 26. Mai nicht möglich ist, zur Wahl zu gehen, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte können die Unterlagen bei der Stadt/Gemeinde beantragt werden. Wer die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt/Gemeinde beantragt, hat die Möglichkeit, vor Ort zu wählen.
Muss ich die Karte am 26. Mai unbedingt dabei haben?
Man sollte die Wahlbenachrichtigungskarte dabei haben. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat sich der Wähler über seine Person auszuweisen, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt. Wer die Karte verliert und nicht genau weiß, wo sein Wahllokal ist, kann bei der jeweiligen Kommune nachfragen.
Wie viele Stimmzettel erhält der Bürger in dem Wahllokal?
Das hängt davon ab, für welche Wahlen der Bürger wahlberechtigt ist. Ein Beispiel: Ist der Bürger für die Europawahl, Stadtratswahl, Kreistagswahl und Ortschaftsratswahl wahlberechtigt, dann erhält er vier Stimmzettel. Bei der Europawahl wird eine Stimme abgegeben; bei den Kommunalwahlen können es bis zu drei Stimmen sein.
Worauf ist bei der Stimmabgabe für die Kreistagswahl zu achten?
Die Wähler haben insgesamt drei Stimmen − vergeben werden können aber auch nur eine oder zwei. Es dürfen aber nicht mehr als drei Stimmen sein, ansonsten ist der Stimmzettel ungültig. Wie der Wähler seine drei Stimmen verteilt, ist egal. So können einem Bewerber alle drei Stimmen gegeben werden oder sie werden auf mehrere Bewerber derselben Partei/Wählervereinigung oder verschiedener Parteien/Wählervereinigungen aufgesplittet.
Wann liegen die ersten Ergebnisse vor und wo werden diese veröffentlicht?
Wann die ersten Ergebnisse vorliegen, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Die Wahlergebnisse werden in folgender Reihenfolge ermittelt und festgestellt:
- Europawahl
- Stadt-/Gemeinderatswahl
- Kreistagswahl
- Ortschaftsratswahl (sofern diese stattfinden).
Ergebnisse werden beispielsweise über die Homepage des Statistischen Landesamtes unter www.statistik.sachsen.de abrufbar sein, für die Stadt- und Gemeinderats- sowie gegebenenfalls die Ortschaftsratswahlen bei der jeweiligen Kommune und die Ergebnisse zur Europa- und Kreistagswahl werden durch das Landratsamt veröffentlicht.