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09.12.2024
Dennoch ruft er Vereine und Initiativen auf, ihre Anträge bis Ende dieses Jahres an die Kreisverwaltung zu übermitteln. „Zuwendungsfähig sind Projekte, Maßnahmen oder Vorhaben zur Gewinnung von Bürgern für ein Ehrenamt, zur Unterstützung der Ausübung eines Ehrenamtes, zur Anerkennung und Würdigung Ehrenamtlicher oder die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Ehrenamtes stehen“, so Dr. Beier. Alle Unterlagen dazu sind auf im Internetauftritt des Landkreises unter dem Stichwort Ehrenamtsförderung abrufbar.
Die Landkreisverwaltung weist daraufhin, dass noch weitere Förderprogramme für das Ehrenamt existieren, wie die Sportförderung des Landkreises, das Programm „Ehrenamt stärken im Sport“ des Landessportbundes sowie Programmförderungen der Kulturstiftung des Freistaates.
Informationen sind auf der Internetseite des Landkreises gebündelt.