Aufforderung zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für Inobhutnahmestelle

05.03.2018

Der Landkreis Mittelsachsen sucht einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zur Beteiligung an der Wahrnehmung der Aufgaben der Inobhutnahme und der vorläufigen Inobhutnahme ab 1. Juli 2018. Die zu schaffende Inobhutnahmestelle soll über eine Kapazität von fünf Plätzen verfügen.

Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen sind hoheitliche Aufgaben des örtlichen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe und durch die §§ 42 und 42 a SGB VIII geregelt. Die Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an den Aufgaben erfolgt gemäß § 76 SGB VIII.

Im Rahmen der Interessenbekundung soll ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe ermittelt werden, der die umfassende stationäre Betreuung und Versorgung der in Obhut genommenen Minderjährigen sicherstellt. Für den maximalen Umfang der Beteiligung gilt der Beschluss des Jugendhilfeausschusses JHA 015/05./2015. Bei dem aufzunehmenden Personenkreis handelt es sich um Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis siebzehn Jahren.

Die Einreichung der Interessenbekundung hat bis zum 6. April 2018 beim Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Jugend und Familie, Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg zu erfolgen.

Kontakt:

Rückfragen und Abforderung der Unterlagen:
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Jugend und Familie
Denny Haunstein
Tel. 03731 799-6573

und für fachlich-inhaltliche Fragen:
Carmen Randhahn-Renner
Tel. 03731 799-6451

Foto: Andrea Funke

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