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05.07.2023
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Mittelsachsen (LÜVA Mittelsachsen) erlässt folgende
Das Verbot von Geflügelausstellungen, -schauen und -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung ergab sich aus Art. 70 Abs. 1 Buchst. b) i. V. m. Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 Buchst. c) VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 7 Abs. 6 der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) i. V. m. § 4 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (ViehverkV). und stützt sich auf die aktuelle Risikobewertung des FLI vom 09.12.2022. Hiernach kann die zuständige Behörde zur Vorbeugung von Tierseuchen und deren Bekämpfung Verfügungen über die Durchführung von Veranstaltungen, anlässlich derer Tiere zusammenkommen, erlassen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit in seiner „Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland“ vom 13.06.2023 das Risiko für die Einschleppung und Verbreitung von HPAIV H5 in Hausgeflügelbestände durch Wildvögel in Abhängigkeit vom Gebiet als „hoch“ bewertet. Das Eintragsrisiko durch Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder Geflügelausstellungen innerhalb Deutschlands und Europas wurde von hoch auf moderat herabgestuft. Für Wassergeflügelhaltungen in Deutschland wird das Risiko des unerkannten Zirkulierens von HPAI H5-Viren und demzufolge auch der Verbreitung zwischen Geflügelbeständen ebenfalls als moderat eingeschätzt.
Daher war zu überprüfen, ob ein Verbot von Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel im Sinne des Artikel 4 Nr. 9 VO (EU) 2016/429 und/oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel im Sinne des Artikel 4 Nr. 10 VO (EU) 2016/429, ausgenommen Tauben, verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, noch erforderlich ist.
Da das Risiko einer Einschleppung über Wildvögel bestehen bleibt, sind nur unter Einhaltung risikominimierender Biosicherheitsmaßnahmen Veranstaltungen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen nach vorheriger Anzeige im Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Mittelsachsen durchführbar.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.
Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de
Hinweise:
Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Veröffentlichung in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes als bekanntgegeben.
gez. Dr. Markus Richter
Amtstierarzt